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Rahmenvereinbarung Ausstellungen ZPG
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit · Erlangen · Bayern · Landesbehörde
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Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und in Zusammenarbeit mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und des Vollzugs hoheitlicher Aufgaben. Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) setzt sich dafür ein, die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern weiter zu stärken. Dies geschieht unter anderem mithilfe von bayernweiten Ausstellungen und der Bereitstellung von Exponaten. Beim Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, in welcher die Erbringung zahlreicher gleichartiger Leistungen geregelt werden. Konkret geht es um das Handling von kleinen und großen Ausstellungen sowie dafür anfallende Transportleistungen, das Handling von Exponaten und Materialien sowie das Projekt- und Lagermanagement.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sucht eine Rahmenvereinbarung für das Handling von Ausstellungen, Exponaten und Materialien.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Wertungspreis, der der Angebotswertung zugrunde liegt, wird anhand der im Preisblatt angegebenen Wertungsmatrix ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot ist demnach das Angebot mit dem günstigsten Wertungspreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 07.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 12 Tage nach Fristende
Auftragnehmer CO2concepts GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 3.064 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 130 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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