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Bau GSH 5850 Neumarkt - Nürnberg Km 64,053 - 91,128 Bauleistung Abschnitt 2
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Bau GSH 5850 Neumarkt - Nürnberg Km 64,053 - 91,128 Bauleistung Abschnitt 2
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Abschnitt 2 der Strecke Nürnberg - Neumarkt (Km 64,053 - 91,128) durch die DB InfraGO AG.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
21 Veröffentlichungen
- 02.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 01.06.2026 046 Die Sanierung des Bahnhofs Feucht und der freien Strecke wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Kabelverlegungsarbeiten beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der austausch des Kabels 553 durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Feucht vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Kabelverlegungsarbeiten geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 077 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die OLA und den Oberbau samt auszuführender Tiefenentwässerung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Tiefenentwässerung und die neu zu errichtende OLA mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu koordinierenden Gewerke erfordern. Eine Integrierung der bauzeitlichen Rückverankerung der Bestandsoberleitungsmaste durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Mehrere ANs zur selben Bauzeit im selben räumlich begrenzten Baufeld wären nur mit großen Schwierigkeiten umzusetzen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 090 Die Sanierung des Verkehrsstationen Neumarkt und Feucht wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy mit Rückbau und Neubau der Bahnsteige sowie der Einrichtung der neuen Beleuchtung beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf mit den zusammenhängenden Maßnahmen, wie Anpassung der Treppenanlage, ist hierzu bereits abgestimmt, wodurch die Planungsleistungen des 50-Hz-Anschlusses und der provisorischen Beleuchtungen durch einen neuen AN technisch nur schwer auf die bereits vorliegende Planung aufzusetzen wäre. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen an den Verkehrsstationen Neumarkt und Feucht zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein, da die Planungen unterschiedlicher ANs nur schwer zu harmonisieren wären. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Planungsleistungen samt Bauarbeiten in Feucht und Neumarkt die Beleuchtung und 50-Hz-Ausstattung betreffend geleistet hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 093 Die Sanierung des Bahnhofs Ochenbruck mit den oben genannten Maßnahmen wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch das Öffnen der Kabeltrasse zum Umlegen der in Betrieb befindlichen Kabel durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere ANs zur selben Bauzeit, im räumlich begrenzten Baufeld wären technisch nicht umsetzbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die zu öffnende Kabeltrasse im Bereich des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck im Bereich der Bahnsteige und der Kabeltrasse geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 094 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Eine Integrierung der Erneuerung der Ne 6- und Hektometertafeln durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet.
- 29.05.2026 075 Die Sanierung des Bahnhofs Feucht Feucht sowie die Arbeiten am Oberbau werden durch die Fa. Swietelksy bzw. dessen Nachunternehmer vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung des Strail-Belags am Bahnübergang im Gleis 109 durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf das Gleis 109 und den dort befindlichen Bahnübergang sowie der Ausführung des Oberbaus vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Es würde logistisch und räumlich zu Überschneidungen kommen. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Feucht und am Oberbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 085 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und der Ausführung der zugehörigen Rückleiterseile auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Ausführung der Rückleiterseile durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Bestandsplänen und Planungen der Oberleitungsanlagen sowie den örtlichen Begebenheiten vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 086 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die zu erneuernden OLA sowie Oberbau, verfügt. Demnach ist der bisherige AN mit den bauzeitlich zu erneuernden Gleisabschnitten vertraut. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Sanierung des Oberbaus und der OLA mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu zusätzlichen Erdungsmaßnahmen gemäß Erdungskonzept erfordern. Eine Erdung durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da sich hierdurch mehrere ANs verstärkt bezüglich des Bauablaufplanes abstimmen müssten. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 87 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörige Entwässerung, verfügt. Der bisherige AN ist bereits mit der Errichtung von TE-Schächten, mit Erdarbeiten und dem Bau von Sickerrohrleitungen beauftragt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem wären mehrere ANs im teils beengten Baufeld zur selben Bauzeit technisch oftmals nicht umzusetzen. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreichen Entwässerung mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu planenden Entwässerungsanlagen erfordern. Eine Integrierung der Mehrmengen der Entwässerungsanlagen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre stark gefährdet. 91 Die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik wird zum Teil und die Sanierung von OLA sowie Oberbau wird gänzlich durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf im räumlich begrenzten Baufeld ist bereits abgestimmt, wodurch die die Errichtung eines zusätzlichen Signalauslegers bei km 83,991 durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere im Bereich des zusätzlichen Signalauslegers vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an an der Leit und Sicherungstechnik geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 12.05.2026 100 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörigen Weichen, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Die Durchführung der zusätzlichen Weichenmessungen vor Inbetriebnahme durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Zusätzliche ANs im räumlich begrenzten Baufeld wären nur nach umfangreicher Einarbeitungszeit zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet.
- 07.05.2026 084 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Haltepunkt Burgthann sowie die Beprobung samt Rückbau der mit Asbest belasteten OLA-Masten, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bestehende AN konnte zudem für die Beprobung und den Rückbau der Asbest-belasteten OLA-Maste bereits Ressourcen binden und kann diese auch bei den Beleuchtungsmasten einsetzen. Der bisherige AN ist bereits mit der Erneuerung der Beleuchtungsanlage in Burgthann beauftragt. Hiermit sind meherere Abängigkeiten verbunden. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu beprobenden und zu entsorgenden Beleuchtungsmaste erfordern. Eine Integrierung eines neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Es könnte zu räumlichen und zeitlichen Überschneidungen von verschiedenen ANs kommen. Eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli wäre hierdurch gefährdet.
- 06.05.2026 069:Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Burgthann durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung des KTB der Beleuchtung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann, insbesondere in Bezug auf die Erneuerung der Beleuchtung geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. //
- 20.04.2026 080 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen sowie die Sanierung des Bahnhofs Feucht, verfügt. Hervorzuheben ist, dass der bisherige AN die Beprobung und Analytik mehrerer OLA-Maste im Projektumgriff durchgeführt hat. Demnach ist es technisch sinnhaft, dass der bisherige AN den Rückbau sowie Transport des Mastes und die Demontage der Leuchtmittel durchführt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur, Erkenntnisse der Beprobungen der OLA-Maste und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen sowie der Sanierung des Bahnhohfs Feucht konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich des besagten OLA-Mastes erfordern. Die Beauftragung des Rückbaus des OLA-Mastes durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit der Asbest-Thematik vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli im bereich des Bahnhofs Feucht gefährdet. 082 Die Bauarbeiten am Bahnhofs Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit vorneweg genannten Leistungen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Änderugnen an den Abdecksteinen durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an den Bahnsteigen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 089 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten von Postbauer-Heng, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf im Bereich der betreffenden Weiche erfordern. Eine Integrierung der Stopfarbeiten durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 029 Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Feucht Ost durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung der Beleuchtung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Haltepunkt Feucht Ost vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Feucht Ost geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 09.04.2026 30 - Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Burgthann durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung der Beleuchtung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 64 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errrichtenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Hervorzuheben ist, dass der bisherige AN die Beprobung und Analytik der OLA-Maste durchgeführt hat. Demnach ist die Beauftragung eines qualifizierten Fachunternehmens zur Durchführung der Rückbauarbeiten durch den bisherigen AN dringend geboten. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur, Erkenntnisse der Beprobungen der OLA-Maste und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu erneuernden und rückzubauenden mit Asbest belasteten Oberleitungsanlagen erfordern. Die Beauftragung des Rückbaus der mit Asbest belasteten OLA-Maste durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet. 60 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Eine rechtzeitige Bereitstellung der Stoma an der Überleitstelle durch einen anderen AN wäre logistisch sowie zeitlich unmöglich gewesen. Die Fertigstellung der Überleitstelle mithilfe der Stopfmaschine durch den bisherigen AN war bereits fest in den Bauablaufplan integriert. Es wäre nicht möglich gewesen, eine Stopfmaschine durch einen neuen AN rechtzeitig an der Baustelle bereitzustellen. 33 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Eine rechtzeitige Bereitstellung der Stoma an der Überleitstelle durch einen anderen AN wäre logistisch sowie zeitlich unmöglich gewesen. Die Fertigstellung der Überleitstelle mithilfe der Stopfmaschine durch den bisherigen AN war bereits fest in den Bauablaufplan integriert. Es wäre nicht möglich gewesen, eine Stopfmaschine durch einen neuen AN rechtzeitig an der Baustelle bereitzustellen. 50 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Örtlichkeiten und den Baustellenverkehr sowie Baustellenlogistik verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf - insbesondere in Hinblick auf den Baustellenverkehr einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN ist vertraglich bereits mit der Baustellenlogistik beauftragt und hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. 71 - Wie beschrieben wird die Sanierung des Bahnhofs Feucht durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung der Längsträger des Bahnsteigdachs durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große organisatorische sowie logistische Schwierigkeit darstellen würde. 67 - Die Sanierung des Bahnhofs Ochenbruck und die Erneuerung des Oberbaus, der OLA sowie des Kabeltiefbaus wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf samt Baustelleneinrichtungflächen hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Verlegung der Stammkabel S200, S400 und S500 durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere Auftragnehmer im selben Baufeld wären technisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand.
- 26.03.2026 058:Die Erneuerung der Personenunterführungen an den Bahnhöfen Neumarkt und Feucht sowie die Arbeiten am Oberbau werden durch die Fa. Swietelksy bzw. dessen Nachunternehmer vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Ausbau der Schwellen sowie der Einbau der Stahlschwellen im Bereich der Personenunterführungen durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die Personenunterführungen und die Ausführung des Oberbaus im Bereich der Personenunterführungen vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Es würde logistisch und räumlich zu Überschneidungen kommen. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an den Bahnhöfen und am Oberbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 25.03.2026 042:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die anzupassende Trassierung und zu erneuernden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu regulierenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Erneuerung der genannten Masten durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und den Plänen der Trassierung vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet. 047:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Kabeltiefbau, der Tiefenentwässerung und der neu zu planenden OLA verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Entwässerung, den Kabeltiefbau und die neu zu errichtende OLA mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu koordinierenden Gewerke erfordern. Eine Integrierung der Beweissicherung der OLA-Maste durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 027:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errrichtenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu erneuernden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Analyse der mutmaßlich mit Asbest belasteten OLA-Maste durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet.
- 24.03.2026 026:Die Sanierung des Bahnhofs Neumarkt wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy mit Rückbau und Neubau der Bahnsteige beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf mit den zusammenhängenden Maßnahmen, wie Anpassung der Treppenanlage, ist hierzu bereits abgestimmt, wodurch die Anpassungen an dort befindlicher 50 Hz Planung inkl. Ausführung von Kabelführungssystemen und ggf. das Stellen von Masten für die Erweiterung ZIM technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen am Bahnhof Neumarkt zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten, wie Bahnsteigerneuerung, am Bahnhof Feucht geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 037:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie zugehörige Tiefbauarbeiten verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf erfordern. Der Ausbau der Packlage sowie der PSS durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Räumlich und zeitlich würde es zu Überschneidungen zwischen alten und neuen AN kommen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich stark gefährdet. 049:Die Sanierung des Bahnhofs Ochenbruck und die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Lieferung der Stammkabel S400 und S500 durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die zu erneuernde Leit- und Sicherungstechnik im Bereich des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck sowie an der Leit und Sicherungstechnik geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 055:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie sowie Rahmenbedingungen am Bahnhof Feucht verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten des Bahnshofs Feucht, die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Einbau der Pufferplatten am Gleisabschluss erfordern. Der Einbau durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten. 051:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten der zu errichtenden Weichen sowie Weichenverbindungen, Projektstruktur und den Bauablauf - insbesondere in Hinblick auf die geänderten Sperrpausen - einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der zu errichtenden Weichen unter Berücksichtigung der geänderten Sperrpausen erfordern. Der Bau der der genannten Weichen und Weichenverbindungen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten.
- 23.03.2026 028: Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errrichtenden Oberleitungsanlagen samt Auswahl des Fahrdrahttyps, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu erneuernden Oberleitungsanlagen erfordern. Der Einbau des zu tauschenden Fahrdrahttyps durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet.// 031:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörige Entwässerung, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Bestandsunterlagen, Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreichen Entwässerung mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Anpassungen an der Bestandstiefenentwässerung und den neu zu errichtenden Deckeln der TE-Schächte erfordern. Eine Integrierung der Sanierung der Deckel der TE-Schächte durch einen neuen // 032:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der zu errichtenden Weiche mit zugehöriger Sicherung erfordern. Das Durchführen der Maßnahmen zur Sicherung der Weiche 138 durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermeiden werden könnten. // 036:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten der zu sichernden Weichen, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der zu errichtenden Weichen mit zugehöriger Sicherung erfordern. Das Durchführen der Maßnahmen zur Sicherung der genannten Weichen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten. // 038:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau, die OLA sowie den Kabeltiefbau verfügt. Hieraus ergibt sich das zu sichernde Baufeld, welches einem neuen AN gänzlich unbekannt wäre. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten sowie dem zu sichernden Baufeld, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu sichernden Kabel erfordern. Eine Beauftragung der Fa. Vodafone durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. // 039:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten der ÜST samt auszubauernder HOA-Schwellen, die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der auszubauenden HOA-Schwellen erfordern. Der Ausbau, das Zwischenlagern und der Wiedereinbau der HOA-Schwellen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten. //
- 17.02.2026 18 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das projektspezifische Wissen aus den erbrachten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die zu errichtenden Maste der OLA verfügt. Insbesondere ist der bestehende AN mit Örtlichkeiten, Baugrundbeschaffenheit und Bauablauf vertraut. Ein neuer AN müsste sich erst einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Es würde längere Zeit benötigen, die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und somit Lockerungsarbeiten für den Einbau der Oberleitungsmasten korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen, welche das Einhalten der Sperrpause gefährden könnten, verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung, insbesondere in Hinblick auf die Planung sowie Errichtung der OLA verfügt. 20 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und den zugehörigen Rückleiterseilen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Planung der Rückleiterseile durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Bestandsplänen und Planungen der Oberleitungsanlagen sowie den örtlichen Begebenheiten vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet.
- 11.02.2026 12- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu gründenden Oberleitungsanlagen erfordern. Das Durchführen der Rammrohrgründungen durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 21- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Planung der zusätzlichen OLA-Gründungen durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen und Bestandsplänen der OLA vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 22- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Örtlichkeiten zur Durchführung der Vermessungen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Vermessung der zusätzlichen OLA-Gründungen durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen und Bestandsplänen der OLA vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 23- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörige Entwässerung, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreichen Entwässerung mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu planenden Entwässerungsanlagen erfordern. Eine Integrierung der Planung der Entwässerungsanlagen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre stark gefährdet. 24- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf erfordern. Eine Integrierung der geänderten Ausführungspläne sowie der Planung der Oberleitungs- und Signalanlagen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich stark gefährdet. 25- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die zu erneuernden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und Trassierung auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der
- 30.01.2026 005 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das projektspezifische Wissen aus den erbrachten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die zu errichtenden Signale und Signalausleger verfügt. Insbesondere ist der bestehende AN mit Örtlichkeiten und Bauablauf vertraut. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Baugrunduntersuchung für die Errichtung der Signale und Signalausleger korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen, welche das Einhalten der Sperrpause gefährden könnten, verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung, insbesondere in Hinblick auf die Planung der Signale sowie Signalausleger verfügt. AvL 013 Die Sanierung des Haltepunkts Burgthann wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung des bestehenden Leitsystems an der Rampe am Gleis 1 samt zugehörigen Belag sowie die Erneuerung der Treppenstufen einschließlich der Kehrrinnen an der Treppenanlage des Bahnsteigs durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten im Bereich des Haltepunktes Burgthann vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 27.01.2026 AeV 014 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Kabeltiefbau sowie Randwegkonstruktionen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablaufsplan einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl vonAbhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Bauablauf erfordern. Eine Integrierung der Erstellung der Randwegkonstruktionen sowie der Mehrleistungen im Kabeltiefbau durch einen Auftragnehmerwechsel wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich nicht gegeben. AeV 015 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu gründenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Präzisierung der Sondierungsstandorte durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. MKA 016 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Der bauzeitliche Ausbau der Lärmschutzwände (LSW) durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und den Bestandsplänen der LSW vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet.
- 12.12.2025 AeV 009 Die Fa. Swietelsky ist gemäß Vertrag mit der Errichtung von 3 neuen Wetterschutzhäusern beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Lieferung und der Einbau sowie Verbau des zusätzlichen Wetterschutzhauses durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. AeV 010 Die Sanierung des Bahnhofs Feucht wird durch die Fa. Swietelsky vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelsky mit Rückbau und Neubau der OLA-Masten beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Belagserneuerung rund um die zu errichtenden OLA-Masten durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Feucht geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 04.12.2025 007 Die Bauüberwachung und Koordination können nur in hinreichender Qualität stattfinden, wenn ein erweitertes Team in einer gemeinsamen Baulenkzentrale präsent sein kann. Nur so können Wege kurz gehalten und eine schnelle Kommunikation untereinander bewerkstelligt werden. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da die bestehende Baulenkzentrale nur durch den jetzigen AN angepasst werden kann. Die benötigten Flächen können ausschließlich durch den jetzigen AN erweitert werden, da die Räumlichkeiten durch den AN angemietet werden. Zudem ist die Ausstattung anzupassen. Die neue Ausstattung muss kompatibel mit der bestehenden sein, was nur durch den bestehenden AN durch dessen Bezug zu den Räumlichkeiten sichergestellt werden kann. Ein neuer Auftragnehmer hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen Rahmenbedingungen zu verstehen. Eine Bereitstellung der zusätzlichen Arbeitsplätze durch einen neuen AN wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden, da erst zusätzliche Räumlichkeiten für die Erweiterung der bestehenden Baulenkzentrale gefunden und bereitgestellt werden müssten.
- 20.11.2025 002 Die Bestandsaufnahme ist erforderlich, da für mehrere Streckenabschnitte keine Bestandspläne zur Tiefenentwässerung vorliegen. Nur wenn dieser Bestand bekannt ist, kann der AN die geschuldete vollständige sowie prüffähige Dokumentation erbringen, um die neuen Tiefenentwässerungen planen zu können, die an bestehende Systeme anzuschließen sind. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die Planung der Tiefenentwässerung, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Bestandsaufnahme der Tiefenentwässerung korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten. 004 Nur durch die Bündelung der Rangierbegleitleistungen durch eine Firma kann das Sicherheitsniveau erhöht werden, da die Einsatzplanung, Kommunikation und Unterweisung der Rangierbegleiter nunmehr zentral über eine verantwortliche Stelle erfolgen. Zudem erfolgt eine Verbesserung der Einsatzkoordination mit daraus folgender höherer Verfügbarkeit des Rangierpersonals. Außerdem werden die Abläufe vor Ort vereinfacht, da Schnittstellen zwischen Bauüberwachung, Eisenbahnbetrieb und Baustellenlogistik reduziert werden. Nur wenn alle genannten Punkte vollständig gewährleistet sind, kann der ursprüngliche Vertrag in hinreichendem Umfang und qualitätsgerecht erfüllt werden. Die Durchführung der Rangierbegleitleistungen durch einen anderen AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst einarbeiten, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Rangierbegleitleistungen korrekt durchführen zu können. Es würden Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. aktuell
- 06.11.2025 1- Nur wenn der Bestand von Erdung und Vermaschung bekannt ist, kann der AN die geschuldete vollständige sowie prüffähige Dokumentation erbringen. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen verfügt. Ein neuer AN hätte erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Bestandsaufnahme korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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