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Gehwegsanierung einschließlich Erneuerung Beleuchtung Bördebogen Nr. 1 - 9 in Magdeburg (30-ZV-0066/26)
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle · Magdeburg
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Beschreibung
wesentliche Leistungen: - 300 m Bordstein aufnehmen und neu setzen - 725 m² Gehwegplatten 1,20 x 1,20 m aufbrechen - 240 m² Gehwegplatten 0,40 x 0,40 m aufbrechen - 975 m² Betonsteinpflasterdecke neu herstellen - 9 Beleuchtungsmaste abbrechen - 8 Beleuchtungsmast neu setzen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Sanierung eines Gehwegs inklusive der Erneuerung der Beleuchtung im Bördebogen in Magdeburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
100% Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle: Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder - mehr als 10 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist: das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 01.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.810 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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