AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 20:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4b239aff-8e5b-4785-a87c-5ee71d933d71/

Stadt Lahnstein - Machbarkeitsstudie für das Hallenbad Lahnstein

Notice-ID: 4b239aff-8e5b-4785-a87c-5ee71d933d71 · Procedure-ID: 62445bb3-1317-486d-904f-19c9752cb395

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lahnstein, Lahnstein
Veröffentlicht
17.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

1. Ausgangssituation Das Hallenbad der Stadt Lahnstein wurde 1976 erstmalig in Betrieb genommen und wird somit in diesem Jahr 50 Jahre alt. Um sich über den Gesamtzustand des Bades einen Überblick zu verschaffen wurde bereits im Jahr 2021 eine Studie zur Bestandsbewertung durch das Büro Krieger Architekten Ingenieure GmbH in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro PEC erstellt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Maßnahme nehmen wir auf die Bestandsbewertung der Ingenieurbüros Bezug, die als Maßnahme im Sinne von § 7 Absatz 1 VgV zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung zur Verfügung gestellt wird. Eine Präferenz der vergebenden Stelle für die Beauftragung der vorbefassten Büros besteht nicht. In die Studie zur Bestandsbewertung offenbarte zahlreiche bauliche und technische Defizite und empfahl zwingend eine mittel- bis langfristige Generalsanierung des Hallenbades. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Lahnstein die Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Diese soll eine Entscheidungshilfe für die Weiterführung des Projektes vor Beginn der eigentlichen Planungsarbeiten darstellen. Es ist zu prüfen, ob eine grundlegende Generalsanierung des bestehenden Bades oder ein vollständiger Neubau an selber Stelle die wirtschaftlichere und nachhaltigere Lösung darstellt. 2. Aufgabenbeschreibung In die Betrachtung mit aufgenommen werden könnte beispielsweise der mögliche Erhalt des als sogenannte "weiße Wanne" hergestellten Kellers des Bades. Weiterhin wären z.B. Erweiterungsmöglichkeiten, gemäß den Vorgaben der KOK (Koordinierungskreis Bäder) Richtlinie für den Bäderbau, die Größe der Dusche- und Umkleidebereiche einschließlich der Barrierefreiheit und die Breite der Becken Umgegend zu überprüfen. Zudem könnte hinsichtlich der Vergrößerung und Neugestaltung des Kleinkinderbereiches und eventuell über ein separates Sprungbecken nachgedacht werden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen insbesondere diese vier Varianten untersucht werden: - 1. Variante: Abriss und Neubau des Hallenbades - 2. Variante: Generalsanierung des Hallenbades - 3. Variante: Generalsanierung oder Neubau des Hallenbades mit Erweiterung eines Außenbeckens zur Nutzung als Ganzjahresbad unter Berücksichtigung etwaiger Erweiterungsflächen - 4. Variante Verlegung des Hallenbades zum Freibad zur Nutzung als Ganzjahresbad unter Berücksichtigung etwaiger Erweiterungsflächen - Optional: Möglichkeiten einer 5. Variante in Abstimmung mit dem Auftraggeber Die Erstellung einer Kostenschätzung sowie die Ermittlung der Lebenszykluskosten für die verschiedenen Varianten soll ebenfalls erfolgen. Vorgesehen sind bis zu drei Präsenztermine zur Vorstellung der Ergebnisse beim Auftraggeber und in Gremien. Unterlagen sollen digital bereitgestellt werden. Es wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.12.2031

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).