AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 09:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4b4cb5a9-cf1a-457f-94c1-977ff88cf1a2/

Zählerwechsel moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem

Notice-ID: 4b4cb5a9-cf1a-457f-94c1-977ff88cf1a2 · Procedure-ID: e395e125-5a65-4d4a-953b-e938a7ace1fb

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Stammdaten

Auftraggeber
badenovaNETZE GmbH, Freiburg
Veröffentlicht
02.12.2025
Frist (Submission)
12.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50410000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
500.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen dieses Projekts erfolgt der Austausch bestehender Stromzähler in Verbindung mit der Installation moderner Messeinrichtungen (mME) sowie intelligenter Messsysteme (iMSys).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Wechsel und Einbau moderner Messeinrichtungen (2175 Stk.)

Geschätzter Wert
100.000 €

Los 2 — Wechsel und Einbau von intelligenten Messsystemen (4500 Stk.)

Geschätzter Wert
400.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungsbehörde Karlsruhe - Vergabekammer, Karlsrue

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).