AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 14:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4b4cdffa-9975-47f1-864c-d3e11d072ded/

Mittagsverpflegung für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen

Notice-ID: 4b4cdffa-9975-47f1-864c-d3e11d072ded · Procedure-ID: f2041d06-cf2c-47de-a919-5900a48aad8b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bietigheim-Bissingen, Bietigheim-Bissingen
Veröffentlicht
28.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894300 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Maximum
3 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenverträge über die Anlieferung von verzehrfertiger Mittagesverpflegung (Cook&Hold) für insgesamt 15 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen (Los 1, Los 2 und Los 3) mit Leistungsbeginn zum 01.09.2025 sowie die Bewirtschaftung einer Schulmensa (regenerierfertige Speisen / Mischküchenkonzept) inkl. Kioskbetrieb und Anlieferung an eine weitere Schule mit verzehrfertiger Mittagsverpflegung (Los 4) mit Leistungsbeginn zum 15.09.2025

Lose

4 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.05.2025
Zuschlagsentscheidung
13.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).