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Bahnsteigerneuerung Bahnhof Oberwinter
DB Station & Service AG · Berlin · Berlin
Beschreibung
NT26: PU Sanierung Wände + BVB NT30: Winkelstützwand Bahnsteigende NT31: Treppenprovisorium
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung zur Sanierung von Bahnsteigen am Bahnhof Oberwinter, inklusive Wandsanierung, Winkelstützwand und Treppenprovisorium.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig , soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis btw. - soweit die Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
4 Veröffentlichungen
- 14.06.2024 NT26: Die Sanierung der bestehenden Personenunterführung im Bf Oberwinter wurde durch MC in der Entwurfsplanung geplant. Es war vorgesehen, die Wände zu säubern und frisch zu verputzen. Zu Beginn der Sanierung wurde festgestellt, dass ein neuer Putz nicht auf den Wänden der PU halten wird, da diese zu stark durchfeuchtet sind. Die Wände wurden deshalb mittels Injektionsverfahren von außen abgedichtet. Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit dem Bauwerksprüfer ein Sanierungskonzept für die Decke erarbeitet. Da diese zusätzlichen Leistungen nicht vorgesehen waren, stellen sie eine gesondert zu vergütende Mehrleistung dar. NT30: Vom BVB wurde die erstellte Ausführungsplanung der Bahnsteigabschlüsse sowie die der Verschlusswände geprüft und freigegeben. Zur Bauzeitverkürzung wurde im Zuge der Bauausführung ein alternativer Bahnsteigabschluss mittels Fertigteilen gewünscht. Auf Grund dessen mussten auch die beiden Verschlusswände der bestehenden Treppenaufgänge angepasst werden NT31: In der Ausführungsplanung war kein provisorischer Zugang mittels Treppe vorgesehen. Die Bodenplatte der PU musste im Zuge der Bauausführung erneuert werden. Die PU ist dadurch für Reisende nicht mehr nutzbar und der Zugang zum Bahnsteig an Gleis 302 nicht mehr gewährleistet. Von der Projektleitung wurde festgelegt, dass ein provisorischer Zugang mittels Treppe hergestellt werden soll, um den Zugang zum Bahnsteig an Gleis 302 zu ermöglichen. Somit handelt es sich bei der provisorischen Treppe um eine zusätzliche Leistung, welche gesondert zu vergüten ist. aktuell
- 10.06.2024 Original-Veröffentlichung
- 10.06.2024 NT263:Der AN ist mit der Haupt-Bauleistung beauftragt. Ein weiterer AN hätte zum einen nicht die Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort und zum anderen würde es zu Koordinationsschwierigkeiten mit Verzögerungen im Leistungsablauf führen. NT300: Der AN ist mit der Haupt-Bauleistung beauftragt. Ein weiterer AN hätte zum einen nicht die Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort und zum anderen würde es zu Koordinationsschwierigkeiten mit Verzögerungen im Leistungsablauf führen.
- 06.06.2024 60: Umstände, die AG im Rahmen seiner Sorgfltspflicht nicht vorhersehen konnte: Auf Grundlage der Schnittstellenabstimmungen hat sich Anforderung ergeben, dass die Bereiche der VGF über DB-Energie versorgt werden sollen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit diese Bereiche in der Gesamtplanung mit zu berücksichtigen. Der AG konnte diese planungstechnischen Änderungen nicht vorhersehen, da diese sich erst im fortgeschrittenen Projekt ergeben haben und ursprünglich ausdrücklich ausgenommen gewesen sind. Der Gesamtcharakter bleibt unverändert, da die hauptvertraglichen Leistungen der Planung annähernd unverändert bleiben. Es werden lediglich die Bereiche der VGF in die Planung integriert
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.747 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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