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Instandhaltung von gastechnischen und elektrischen Anlagen Durchführung von Bereitschafts- und Entstörungsdienst
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig · Sachsen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMecklenburg-VorpommernRahmen 17.500.000 €🏆 RAKW Service GmbH & Co. KG · Wildau
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Los 2 VergebenKetzinRahmen 16.000.000 €🏆 VORWERK Pipeline- und Anlagenservice GmbH · Petersberg OT Sennewitz
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Los 3 VergebenSteinitz/SchönebeckRahmen 13.500.000 €🏆 VORWERK Pipeline- und Anlagenservice GmbH · Petersberg OT Sennewitz
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Los 4 VergebenBernau/Königs WusterhausenRahmen 7.000.000 €🏆 RAKW Service GmbH & Co. KG · Wildau
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Los 5 VergebenLauchhammerRahmen 16.100.000 €🏆 RAKW Service GmbH & Co. KG · Wildau
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Los 6 VergebenSachsenRahmen 3.500.000 €🏆 SachsenEnergie AG · Dresden
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Los 7 VergebenBöhlitz-EhrenbergRahmen 8.500.000 €🏆 VORWERK Pipeline- und Anlagenservice GmbH · Petersberg OT Sennewitz
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Los 8 VergebenSaydaRahmen 2.600.000 €🏆 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA · Deggendorf
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Los 9 VergebenThüringenRahmen 4.500.000 €🏆 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA · Deggendorf
- MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA · Deggendorf
- RAKW Service GmbH & Co. KG · Wildau
- SachsenEnergie AG · Dresden
- VORWERK Pipeline- und Anlagenservice GmbH · Petersberg OT Sennewitz
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 4 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind gemäß Leistungsbeschreibung - Kurzversion Leistungen zur Instandhaltung von gastechnischen und elektrischen Anlagen und die Durchführung eines Bereitschafts- und Entstörungsdienstes im Gashochdrucknetz der ONTRAS Gastransport GmbH. Insgesamt sind neun Lose bzw. Losgebiete vorgesehen. Der Leistungsbeginn ist für den 01.01.2025 geplant.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 9 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer (4) MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA · RAKW Service GmbH & Co. KG · SachsenEnergie AG · VORWERK Pipeline- und Anlagenservice GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 89.200.000 €1 Veröffentlichung
- 31.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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