AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 14:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4bb19cdd-875e-4457-bcc2-e52d380e9b08/

Flachdach Feuerwehrgerätehaus Herschdorf

Notice-ID: 4bb19cdd-875e-4457-bcc2-e52d380e9b08 · Procedure-ID: 0e0bbec0-3974-43aa-a649-9d17279b8e96

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Stammdaten

Auftraggeber
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Großbreitenbach
Veröffentlicht
03.02.2026
Frist (Submission)
12.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Vorhaben:Aktuell gibt es 3 Standorte (Herschdorf, Allersdorf, Willmersdorf) mit 36 Einsatzkräften.Diese sollen zu einer gemeinsamen Feuerwehr am Standort Herschdorf zusammengelegtwerden. Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach plant dafür einen größeren,den Anforderungen gerecht werdenden neuen Feuerwehrstandort in Herschdorf.Er umfasst den Neubau einer Einstellhalle mit zwei Stellplätzen, Lagerräumen unddie Sanierung / Umbau des derzeitigem Bauhofgebäudes zur Feuerwehr mitentsprechendem Raumprogramm.Flachdächer Abdichtungsarbeiten / Wärmedämmung Dachentwässerung / SpenglerarbeitenAttikaausbildungAbsturzsicherungenSeilsicherungssystem ABS-Lock SYS II (IV)Allgemeine Arbeiten

Vertragslaufzeit

Beginn
24.08.2026
Ende
21.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).