AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4bcfd27e-27b1-4850-81fd-e928f4e98358/

Betreiben einer Unterkunft zur Unterbringung von Frauen und Männern im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Nds. Polizei- und Ordnungsgesetz

Notice-ID: 4bcfd27e-27b1-4850-81fd-e928f4e98358 · Procedure-ID: 9197a6e6-1ce0-4f11-a5a9-74a145b7af95

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lüneburg, Lüneburg
Veröffentlicht
28.04.2024
Frist (Submission)
30.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85311000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Hansestadt Lüneburg ist verpflichtet nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungs-gesetz obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen unterzubringen. Der Leistungsumfang ist zwecks Aufgabenabgrenzung dieser Leistungs- und Qualitätsbe-schreibung zu entnehmen. Leistungen, die an externe Dienstleister vergeben werden, sind nach dieser Leistungs- und Qualitätsbeschreibung zu erbringen. Die Unterkunft ist mit 50 Plätzen in eigenen Räumen zu betreiben. Der Dienstleistungszeitraum ist vom 01.01.2025 – 31.12.2027.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).