AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4bdb2b02-92b2-4da5-abb5-fe380f044424) · Abgerufen am 10.10.2026 20:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4bdb2b02-92b2-4da5-abb5-fe380f044424/

Media- und IT-Ausstattung und Einrichtung von Schulungsräumen und einem Stabsraum inklusive Führungszellen

Notice-ID: 4bdb2b02-92b2-4da5-abb5-fe380f044424 · Procedure-ID: b6acd931-1664-4465-bcfc-fb835cfc8e8b

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , Erlangen
Veröffentlicht
29.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30191000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Am Standort Schwaig des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sollen zukünftig verschiedenste Schulungen insbesondere im Gesundheits- und Veterinärbereich stattfinden. Des Weiteren ist für den gesundheitlichen Krisenfall die Einrichtung eines Stabraumes inklusive von Führungszellen notwendig. Das LGL plant deswegen die Ausstattung von zwei teilbaren Schulungsräumen (EG), die in ungeteiltem Zustand hybridfähig sein sollen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Franken Lehrmittel Medientechnik
Vertragsabschluss
18.09.2026
Zuschlagsentscheidung
07.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).