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Modularer Rechenzentrumscontainer für einen Rechencluster für die Systemanalyse mit Kühlung und USV mit einer maximalen Serverleistung von 100 kW
Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenModularer Rechenzentrumscontainer für einen Rechencluster für die Systemanalyse mit Kühlung und USV mit einer maximalen Serverleistung von 100 kWgesch. 310.000 €🏆 DC-Datacenter-Group GmbH · Wallmenroth
- DC-Datacenter-Group GmbH · Wallmenroth Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Das Bestandsgebäude des Instituts für Klima- und Energiesysteme (ICE-2) des Forschungszentrums Jülich benötigt eine Erweiterung der Serverkapazitäten. Damit die Serverkapazitäten gewährleistet werden kann, soll ein Servercontainer errichtet werden. Die Aufstellfläche befindet sich auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich. Das Gelände ist zugangsbeschränkt, eine frühzeitige Anmeldung des eingeplanten Personals ist somit erforderlich. Die Aufstellfläche befindet sich in der Nähe des Gebäudes, als Betonplatte. Dieses ist nach vorheriger Absprache zwischen AN und AG mit LKW und Kran bis zum Aufstellort anfahrbar. Die Aufstellfläche ist im Wesentlichen plan und bei Aufstellung der Module lediglich geringfügig durch einen geeigneten Unterbau auszugleichen. Material, Geräte und Maschinen, welche für die Aufstellung und Räumung der Module benötigt werden, sind vom AN zu stellen. Medienanbindung (Elektro, Datenleitungen, Wärme, Wasser, Regenwasser) wird bauseits bis zum Aufstellort verlegt.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Siehe Vergabeunterlagen. nach WichtigkeitPreis
Preisbewertung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 310.000 €9 Veröffentlichungen
- Frist 07.05.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 17.04.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 28.02.2025 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU
- Frist 12.02.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 14.10.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 10.10.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 07.08.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 05.08.2024 Original-Veröffentlichung
- 01.07.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (4) DC-Datacenter-Group GmbH · Heidelberg iT Management GmbH & Co. KG · pro-com DATENSYSTEME GmbH · pro-com DATENSYSTEME GmbHZuschlagswert 285.635 €1 Veröffentlichung
- 09.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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