AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYMGDYHKHA4B0/documents) · Abgerufen am 06.11.2026 09:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4bea97b9-505a-4e97-abc2-1991133c25cf/

Social-Media-Dienstleistungen für The World Games 2029 Karlsruhe

Notice-ID: 4bea97b9-505a-4e97-abc2-1991133c25cf · Procedure-ID: c3b35bc9-baf4-4f2d-9df7-388bc5849a38

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Stammdaten

Auftraggeber
The World Games 2029 Karlsruhe GmbH, Karlsruhe
Veröffentlicht
28.10.2026
Frist (Submission)
26.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Dienstleister übernimmt die Betreuung sämtlicher Social-Media-Kanäle des Auftraggebers im Zeitraum von 2027 bis 2029. Die Social-Media-Kanäle der TWG2029 sollen für alle relevanten Zielgruppen der Veranstaltung ein Ort der Information, des Austauschs, der Teilhabe sowie des Entertainments sein. Ziel ist der professionelle und hochwertige Aufbau der Plattformen, sodass diese zeitnah relevanten Reichweiten erzielen und im Rahmen der Vermarktung der Veranstaltung zu attraktiven Assets werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).