AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1983c9df166-1e2c00177521a1d0) · Abgerufen am 30.08.2026 05:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4c08fe82-58db-46ee-910b-f2e8610eebb3/

RV Beratungsleistungen

Notice-ID: 4c08fe82-58db-46ee-910b-f2e8610eebb3 · Procedure-ID: 75dc04c9-0f17-4f6e-949c-59b8cdd1620a

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Stammdaten

Auftraggeber
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V., Dresden
Veröffentlicht
25.07.2025
Frist (Submission)
02.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das HZDR (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an ein Unternehmen (nachfolgend AN genannt) für Beratungsleistungen zur Be- und Verwertung von Technologien und Produkten in den Forschungsbereichen Energie, Materie und Gesundheit und für den forschungsübergreifenden Bereich der Sensorik und Messtechnik. Die Beratungsleistungen umfassen den Bereich Innovationsmanagement und die Durchführung der technischen Produktentwicklung (TRL3-TRL9). Die Beratungsleistungen müssen mind. 50 % vor Ort erbracht werden in den Standorten Dresden-Rossendorf und Freiberg.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).