Zusätzlich müssen drei Referenzen (R1-R3) mit folgenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
Referenz R1
Errichtung oder wesentliche Erneuerung einer Heizungszentrale bzw. eines Technikraums mit folgenden Anforderungen:
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(Bestätigung der Referenz durch den Auftraggeber oder vollständige Kontaktdaten mit Ansprechpartner unter Punkt 5).
Innerhalb dieses Zeitraum muss die Referenz erfolgreich abgeschlossen sein bzw. muss die Übergabe es Objekts erfolgt sein: 01.11.2019 – 01.11.2026 (die Referenz muss vollständig abgeschlossen sein).
- Die Referenz kann nur gewertet werden, wenn alle oben genannten Anforderungen erfüllt sind.
Referenz R2:
Ausführung einer Wärmeübergabestation, Netzübergabe oder hydraulisch vergleichbaren Wärmeübertragung mittels Wärmeüberträger mit folgenden Anforderungen:
- mindestens 60 kW Leistung
- der Bieter muss das angegebene Referenzprojekt zu 100% fertiggestellt haben.
(Bestätigung der Referenz durch den Auftraggeber oder vollständige Kontaktdaten mit Ansprechpartner unter Punkt 5).
Innerhalb dieses Zeitraum muss die Referenz erfolgreich abgeschlossen sein bzw. muss die Übergabe es Objekts erfolgt sein: 01.11.2019 – 01.11.2026 (die Referenz muss vollständig abgeschlossen sein).
- Die Referenz kann nur gewertet werden, wenn alle oben genannten Anforderungen erfüllt sind.
Referenz R3:
Einbindung von Anlagekomponenten in eine Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und übergeordnete Gebäudeleittechnik mit folgenden Anforderungen:
- der Bieter muss das angegebene Referenzprojekt zu 100% fertiggestellt haben.
(Bestätigung der Referenz durch den Auftraggeber oder vollständige Kontaktdaten mit Ansprechpartner unter Punkt 5).
Innerhalb dieses Zeitraum muss die Referenz erfolgreich abgeschlossen sein bzw. muss die Übergabe es Objekts erfolgt sein: 01.11.2019 – 01.11.2026 (die Referenz muss vollständig abgeschlossen sein).
- Die Referenz kann nur gewertet werden, wenn alle oben genannten Anforderungen erfüllt sind.
Die Anforderung des Nachweises der Referenzen R1-R3 gilt auch für präqualifizierte Bieter.
Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend den Mindestanforderungen an R1-R3 hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Referenzen R1-R3 entsprechen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können präqualifizierte Bieter die Referenzen R1-R3 auch mit dem Angebot übermitteln. Werden die Referenzblätter R1-R3 bei Präqualifizierung nicht ausgefüllt mit dem Angebot abgegeben und werden die Anforderungen an die Referenzen R1-R3 nicht mit den im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen erfüllt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In diesem Fall können die Referenzblätter R1-R3 auch nicht nachgefordert werden.
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).