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Netzwerk-Kommunikations-Infrastruktur
Die Vergabekammern des Bundes · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 09.10.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Herstellung, Erweiterung und Anpassung der Kommunikationsinfrastruktur (passive Verkabelung/Verteilung und aktive Netzkoppelelemente) in den bundesweit verteilten Standorten der TK.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Auf Grund eines Büroversehens war die Vergabekammer des Bundes als Auftraggeberin hinterlegt. Dies wurde korrigiert. Aufraggeberin ist die TK (Techniker Krankenkasse).
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Netzwerk-Kommunikations-Infrastruktur (passive und aktive Elemente).
- Umfasst Herstellung, Erweiterung und Anpassung der Infrastruktur an bundesweiten Standorten.
- Auftragsart ist Dienstleistung, Verfahrensart ist offen.
- Erforderlich sind voraussichtlich Nachweise über technische Kompetenz und Projekterfahrung.
Es wird ein Rahmenvertrag für die Herstellung, Erweiterung und Anpassung der Kommunikationsinfrastruktur, einschließlich passiver Verkabelung und aktiver Netzkoppelelemente, für bundesweite Standorte ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Z = L/P nach WichtigkeitQualität
Für jedes noch in der Auswahl befindliche Angebot wird das "Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die entsprechende Formel stellt sich folgendermaßen dar: Z = L/P Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für die Leistungs-Preis-Bewertung L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) P = Angebotsvergleichspreis gemäß Anlage "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Sofern die errech- Kennzahl Z verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag. Weisen zwei oder mehr Angebote bei absolut identischer Kennzahl Z identische Angebots-vergleichspreise auf, entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 09.10.2026 Auf Grund eines Büroversehens war die Vergabekammer des Bundes als Auftraggeberin hinterlegt. Dies wurde korrigiert. Aufraggeberin ist die TK (Techniker Krankenkasse).
- Frist 09.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 37 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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