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Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Gemeinde Walddorfhäslach
Gemeinde Walddorfhäslach · Walddorfhäslach · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 04.11.2026, 11:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Die Gemeinde Walddorfhäslach hat im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz (FTTB) errichtet bzw. errichtet dieses derzeit. Vergeben wird im Wege einer Dienstleistungskonzession je Los der Betrieb des passiven Netzes einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik, Erbringung von Endkundendiensten, Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) sowie Wartung, Instandhaltung und Dokumentation; die Überlassung erfolgt gegen Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt, und zwar je Fördervorhaben: Los 1 Weiße-Flecken-Förderung – Infrastruktur einschließlich Upgrade-Adresspunkte (234 Adresspunkte) und Los 2 Graue-Flecken-Förderung (1.035 Adresspunkte). Einziges Zuschlagskriterium ist die Pacht; Wertung und Zuschlag erfolgen je Los. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich in Weiße-Flecken-Förderung und Graue-Flecken-Förderung gliedern.
- Das einzige Zuschlagskriterium ist die Höhe der zu zahlenden Pacht pro Los.
- Der Auftragnehmer ist für den Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sowie die Bereitstellung von Endkundendiensten verantwortlich.
- Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
Die Gemeinde Walddorfhäslach sucht einen Betreiber für ihre im Rahmen des Betreibermodells errichteten Glasfasernetze (FTTB).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1 WFP-InfrastrukturGeschätzter Wert 1.099.442 €
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Los 2 Los 2 HGFGeschätzter Wert 4.668.069 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Netzpacht (1.1 Fixe Pacht je Wohn-/Nutzungseinheit an Adresspunkten im Ausbaustatus „homesPassedPlus“, Euro je Monat – Gewichtung 20 1.2 Fixe Pacht je Wohn-/Nutzungseinheit an Adresspunkten im Ausbaustatus „homesPrepared“, Euro je Monat – Gewichtung 50 2.1 Variable Pacht je aktivem Anschluss der Produktgruppe „private Endkunden“, Euro je Monat – Gewichtung 15 2.2 Variable Pacht je aktivem Anschluss der Produktgruppe „gewerbliche Endkunden“, Euro je Monat – Gewichtung 5 3.1 Pacht für Produkte der Produktgruppe „Geschäftskunden“ einschließlich aktiver und passiver Vorleistungsprodukte, Prozentsatz vom monatlichen Nettoumsatz – Gewichtung 10)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 1.500.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend für das jeweilige Los angegebenen Betrag erreicht haben: Los 1 WFP-Infrastruktur: 110.000 Euro netto Los 2 HGF: 465.000 Euro netto Bewirbt sich ein Bewerber für beide Lose, gilt die Summe der Beträge (575.000 Euro netto). Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und dem aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und der Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein; das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den Link unter h) frei abrufbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei den Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs-)Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung auf der Dienstleistung des Betreibens des Glasfasernetzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 –, Rdnr. 15 – juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt über Endkundeneinnahmen; das wirtschaftliche Betriebsrisiko liegt beim späteren Auftragnehmer. Bei dem Glasfasernetz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB; es dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste (§ 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB (OLG Dresden, a. a. O., Rdnr. 22 ff.; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 – juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Das Vorhaben wird nach den in dieser Bekanntmachung und in der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen gefördert; die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung werden durch die entsprechende Anwendung der KonzVgV gewahrt. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV gilt: „Der Konzessionsgeber kann das Verfahren an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausrichten.“ Hiervon wird Gebrauch gemacht. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, nicht. Soweit auf Vorschriften des GWB, der VgV oder der KonzVgV Bezug genommen wird, gilt die ab dem 01.07.2026 geltende Fassung (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137). Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). (2) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). (3) Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). (4) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Zuschlagserteilung in Textform informieren; ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage, bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter o) benannte Überprüfungsstelle zuständig; andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den Auftraggeber zuständige Landgericht zuständig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 5.767.511 €1 Veröffentlichung
- Frist 04.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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