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RV - Beratungsleistung zur Implementierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen Ergebnisverbesserung
Charité - Universitätsmedizin Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 15.09.2026, 13:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt einen Rahmenvertrag mit bis zu vier Vertragspartnern (Auftragnehmern) über die Beratungsleistung zur Projektierung und Implementierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen Ergebnisverbesserung im Kontext eines Universitätsklinikums auf Abruf aus. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Beratungsleistungen zur wirtschaftlichen Ergebnisverbesserung für ein Universitätsklinikum.
- Es wird ein Rahmenvertrag mit bis zu vier Vertragspartnern auf Abruf geschlossen.
- Besondere Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind zu beachten.
- Detaillierte Informationen sind auf der Vergabeplattform der Charité verfügbar.
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin sucht bis zu vier Vertragspartner für Beratungsleistungen zur wirtschaftlichen Ergebnisverbesserung im Universitätsklinikum.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 40 %Preis
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Umsetzungskonzept 30 %Qualität
Im Rahmen der Angebotsbewertung ist ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Das Umsetzungskonzept hat der Bieter als eigenes Dokument in Form einer PDF-Datei (oder ähnlichem Format) einzureichen. Das Konzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 30 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 30 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl).
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Erfahrung und Expertise des eingesetzten Projektteams 30 %Qualität
Im Rahmen der Angebotsbewertung ist eine konzeptionelle Darstellung der Erfahrung und Expertise des eingesetzten Projektteams (Senior Berater:in, Berater:in, Junior-Berater:in) vorzulegen. Die Konzeptionelle Darstellung hat der Bieter als eigenes Dokument (einschließlich Lebenslauf, zzgl. ergänzender Anlagen) in Form einer PDF-Datei (oder ähnlichem Format) einzureichen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl bei der Erfahrung und Expertise des eingesetzten Projektteams wird mit 30 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 30 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Gefordert sind Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge. Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden. Vergleichbare Aufträge sind Beratungsleistungen bei wirtschaftlichen Optimierungsprojekten von Universitätskliniken, maximalversorgende Kliniken oder KRITIS-Krankenhäusern. Nachzuweisen sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025 oder aktueller) über ausgeführte vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen: a) Alle Referenzen wurden in den letzten 3 Jahren ausgeführt (laufendes Mandat zulässig). b) Alle Referenzen haben einen Mindestumfang von 100 Personentagen. c) Alle Referenzen beinhalten Umsetzungsunterstützungsleistungen für das Heben GuV-relevanter Ergebnisverbesserungen. d) Alle Referenzen wurden im deutschsprachigen Raum erbracht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 315 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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