AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3YTYUATD52/documents) · Abgerufen am 29.09.2026 16:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4c487441-c66c-491e-a072-544c62fdbfb9/

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte (Los 1) und Holzbringung (Los 2) im Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Notice-ID: 4c487441-c66c-491e-a072-544c62fdbfb9 · Procedure-ID: 6185a9ff-350a-40bf-a69d-384685294986

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Stammdaten

Auftraggeber
Wald und Holz NRW, Bad Driburg
Veröffentlicht
09.01.2025
Frist (Submission)
11.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte (Los 1) und Holzbringung (Los 2) im Forstbetriebsbezirk Karlsbrunn des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer NRW, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).