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Planung HOAI, Lph 2 (Option Lph 3 und 4), Bauvorhaben S 21 Nordringanbindung – Potsdamer Platz, 2.BABerlin Hbf (a) – Potsdamer Platz (a), Zusätzlicher Tunnelscan
DB Netz AG · Frankfurt am Main · Hessen
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Beschreibung
Planung HOAI, Lph 2 (Option Lph 3 und 4), Bauvorhaben S 21 Nordringanbindung – Potsdamer Platz, 2.BABerlin Hbf (a) – Potsdamer Platz (a), Es sind die Planungen für den Neubau einer ca. 1,2 km langen unterirdischen S-Bahntrasse vom BerlinerHauptbahnhof bis zum Potsdamer Platz zu erstellen. Der zu planende Tunnel schließt an den Neubautunneldes 1. Bauabschnitts der S 21 am Berliner Hauptbahnhof an.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird die Planung von Ingenieurleistungen (HOAI, Lph 2 mit Option auf Lph 3 und 4) für den Neubau einer ca. 1,2 km langen unterirdischen S-Bahntrasse in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier TED EU
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 1.890.587 €11 Veröffentlichungen
- 11.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 09.06.2026 037 Im Zuge einer Bestelländerung durch DB InfraGo Personenbahnhöfe ist eine Trassierungsänderung im 1.BA der S21 notwendig geworden. Diese hat Auswirkungen bis in den 2.BA der S21 und sorgt dort ebenfalls zur Anpassung der Trassierung und damit zur Anpassung einer Vielzahl weiterer Planunterlagen des 2.BA in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da sich lediglich die Randbedingungen (Trassierung) geändert haben, die die Grundlage für die Entwurfsplanung im 2. BA Bereich Humboldthafen bilden.
- 18.02.2026 47 Um Baufreiheit für den Tunnel in offener Bauweise im Bereich Brandenburger Tor zu erlangen sind umfangreiche Bauwerke und Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (BIPv'B) in diesem Bereich urnzuverlegen. Da die Planung dieser Bauwerke und Anlagen ursprünglich nicht Gegenstand des Hauptvertrags war, wurde sie über den Nachtrag 27 angeboten und am 30.01.2025 beauftragt. Der Nachtrag 27 enthält jedoch nur die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke sowie die Bemessung der Pumpenauslegung in dem Umfang, wie sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtrages bekannt waren. Durch die B\.NB wurde eine finale Aufgabenstellung erst am 12.03.2025 übergeben, die den bisher bekannten (und mit NT 027 am 30.01.2025 vertraglich geregelten) Leistungsumfang für die Kanalverlegungsmaßnahme deutlich erweitert. Dies konnte der AG nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da sich lediglich die Datengrundlage geändert hat, die die Grundlage für die Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung für die Umverlegungsmaßnahme der Berliner Wasserbetriebe bildet.
- 19.01.2026 48 Um Baufreiheit für den Tunnel in offener Bauweise im Bereich Brandenburger Tor zu erlangen, sind umfangreiche Bauwerke und Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in diesem Bereich umzuverlegen. Da die Planung dieser Bauwerke und Anlagen ursprünglich nicht Gegenstand des Hauptvertrags war, wurde sie über den Nachtrag 27 angeboten und beauftragt. Der Nachtrag 27 enthält jedoch nur die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke sowie die Bemessung der Pumpenauslegung. Die durch die BWB geforderten kanalspezifischen Baugrunduntersuchungen sind bislang noch nicht vertraglich geregelt. Um eine konsolidierte Kanalplanung sicherzustellen, sind weiterhin Baugrundaufschlüsse und Bodenanalytik entlang der Kanaltrasse erforderlich. Diese fehlen bislang. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 16.01.2026 39: Um Baufreiheit für den Tunnel in offener Bauweise im Bereich Brandenburger Tor zu erlangen sind Medien Dritter (vorrangig Kabel) in diesem Bereich umzuverlegen. D.h., es sind temporärer Leitungslagen zu planen welche nicht miteinander kollidieren. Die Schaffung der Baufreiheit ist Aufgabe des AN. Die Ergebnisse aus entsprechenden Abstimmungen werden dazu in einen koordinierten Leitungsplan festgehalten. Diese Planung dient den Leitungsbetreibern als Grundlage für deren Planung und Ausführung. Sie ist nicht ursprünglich Gegenstand des Hauptvertrags und auch bislang noch nicht vertraglich geregelt. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrags ist nicht gegeben. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Baufreiheitsmaßnahmen mit den Bauphasen verknüpft sind. Fa. Obermeyer hat bereits den Leitungsbestand erfasst. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 15.01.2026 043 Um Baufreiheit für den Tunnel in offener Bauweise im Bereich Brandenburger Tor zu erlangen, sind umfangreiche Bauwerke und Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in diesem Bereich umzuverlegen. Da die Planung dieser Bauwerke und Anlagen ursprünglich nicht Gegenstand des Hauptvertrags war, wurde sie über den Nachtrag 27 angeboten und beauftragt. Der Nachtrag 27 enthält jedoch nur die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke sowie die Bemessung der Pumpenauslegung. Die durch die BVVB geforderten baumschutzgutachterliche Stellungnahmen sind bislang noch nicht vertraglich geregelt und werden daher im Rahmen dieser Anzeige als zusätzliche Leistung angezeigt. Die Erweiterung der angebotenen Leistung aus NT27 wurde notwendig, nachdem die BWB zusätzliche baumschutzgutachterliche Stellungnahmen (als Voraussetzung zur Erfüllung der mit NT 27 beauftragten Planungsleistung) gefordert haben. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 13.01.2026 042 Um Baufreiheit für den Tunnel in offener Bauweise im Bereich Brandenburger Tor zu erlangen, sind umfangreiche Bauwerke und Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in diesem Bereich umzuverlegen. Da die Planung dieser Bauwerke und Anlagen ursprünglich nicht Gegenstand des Hauptvertrags war, wurde sie über den Nachtrag 27 angeboten und beauftragt. Der Nachtrag 27 enthält jedoch nur die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke sowie die Bemessung der Pumpenauslegung. Die durch die BVVB geforderten kanalspezifischen Baugrunduntersuchungen sind bislang noch nicht vertraglich geregelt und werden daher im Rahmen dieser Anzeige als zusätzliche Leistung angezeigt. Die Erweiterung der angebotenen Leistung aus NT27 wurde notwendig, nachdem die BWB zusätzliche Forderungen an den Umfang der Baugrunderkundungen (kanalspezifisch) (als Voraussetzung zur Erfüllung der mit NT 27 beauftragten Planungsleistung) erhoben haben und demnach ein zusätzliches geotechnisches Gutachten zu erstellen ist. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 17.11.2025 Um Baufreiheit für den Tunnel in offener Bauweise im Bereich Brandenburger Tor zu erlangen, sind umfangreiche Bauwerke und Anlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in diesem Bereich umzuverlegen. Da die Planung dieser Bauwerke und Anlagen ursprünglich nicht Gegenstand des Hauptvertrags war, wurde sie über den Nachtrag 27 angeboten und beauftragt. Der Nachtrag 27 enthält jedoch nur die Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke sowie die Bemessung der Pumpenauslegung. Die Planung der durch die BWB geforderten technischen Ausrüstung ist bislang noch nicht vertraglich geregelt und wird daher im Rahmen dieser Anzeige als zusätzliche Leistung angezeigt. Die Erweiterung der angebotenen Leistung wurde notwendig, nachdem die BWB zusätzliche Forderungen an den Umfang der Planung in Bezug auf die Technische Ausrüstung des Pumpwerk Ersatzneubaus erhoben haben. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten. Zudem entstünden dabei abstimmungsintensive Schnittstellen.
- 06.11.2025 Im Zuge der Bauausführung der Baugruben des benachbarten 1. Bauabschnittes wurde festgestellt, dass der im Bestand bereits vorhandene und für die Ausführung des 1. Bauabschnittes erforderliche Trägerrost schadhaft ist. Die umfassende Untersuchung des Trägerrostes auf Schadstellen, die Auswertung, die Lösungsfindung für die Sanierung sowie die bauliche Ausführung der Sanierung führen zu einer erheblichen Verzögerung bei der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes. Bei Beauftragung der Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt war davon auszugehen, dass die Bauausführung im 1. Bauabschnitt vor Beginn der Bauausführung des 2. Bauabschnittes abgeschlossen ist. Durch den schadhaften Trägerrost verschiebt sich die Bauausführung des 1. BA soweit, dass eine rechtzeitige Fertigstellung vor Beginn des 2. Bauabschnittes nicht mehr möglich ist. Die Baugrubenwände des benachbarten 1. BA sind bereits hergestellt, sodass sich die Grundlage, auf der die Planung des 2. BA für diesen Bereich Humboldthafen beruht, geändert hat. Dies konnte der AG nicht vorhersehen..
- 27.08.2025 MKA 37 Der Planer hat bereits die Baugrunderkundungen für Hauptbaumaßnahme durchgeführt. Das vorliegende Baugrundgutachten muss für den Themenkomplex Leitungsumverlegung BWB fortgeschrieben werden. Hierfür sind vertiefte Kenntnisse des bisherigen Baugrundgutachtens, des Bauvorhabens und der Umgebung notwendig, weshalb die Leistung nur durch den beauftragten Planer durchgeführt werden kann. Ein projektfremder AN müsste sich zunächst mit hohem zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in die komplexen Projektbezüge einarbeiten, um diese Planungsleistung erbringen zu können.
- 27.08.2025 AO 36 Obwohl die Stromversorgung der Tunnelbohrmaschine direkt mit der Gesamtplanung der Tunnelröhren zusammenhängt, ist weder in der Leistungsbeschreibung "Objektplanung Ingenieurbauwerke" noch in der Leistungsbeschreibung "Fachplanung Technische Streckenausrüstung" enthalten. Deshalb bildet diese Planungsleistung eine erforderliche zusätzliche Leistung. Im Ergebnis der beschriebenen Maßnahmen werden Teile der Gesamtplanung Tunnelröhre erfasst. Ein Wechsel des AN lauert die Gefahr Teile der EP zu wiederholen und damit eine unzulässige Doppelvergabe hervorzurufen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.993 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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