AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4c5c0cd5-7286-49bb-ae01-b5c42031b58d/

Sanierung von Wohnungen hier: Vergeben Aufträge im 6.Quartal des DBS (Januar-März 2025)

Notice-ID: 4c5c0cd5-7286-49bb-ae01-b5c42031b58d · Procedure-ID: db16fc84-bff3-4b3c-9f2d-b38e320c4b02

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR, Berlin
Veröffentlicht
29.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Mehrfachvergabe
CPV-Code
45211100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.129.764 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. ---- Für die Sanierung der Wohnungen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen, wohnungsbezogenen Sanierungsbedarf im wesentlichen folgende Gewerke und Leistungen in einheitlicher Gesamtverantwortung benötigt: - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei / Einbau von genormten Baufertigteilen --- Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Sanierungsbedarf (jeweils ca. 3-5 Whg) von örtlich und räumlich zusammengefassten Wohnungen im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben dann die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Wohnungen und zur Angebotsabgabe. --- Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark - Region 5: Berlin und Brandenburg - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe - Region 10: Nord NRW - Region 11: Süd NRW - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken - Region 14: Bayern - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm - Region 16: Südliches Baden-Württemberg

Lose

6 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.01.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (4)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).