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Großprojekt Karlsruhe-Basel, StA 8A, Umsetzung von vorgezogenen Umweltmaßnahmen für PfA 8.1 und 8.2
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Landschaftspflegerische Baumaßnahmen inkl. Entwicklung und Pflege
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für landschaftspflegerische Baumaßnahmen im Rahmen des Großprojekts Karlsruhe-Basel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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17 Veröffentlichungen
- 07.07.2026 LÄA-04 - Für die Elektrobefischung und Absuchung wurde ein Abruf über den bestehenden Rahmenvertrag vorgenommen. Es gingen jedoch ausschließlich Absagen ein, sodass kein alternativer Auftragnehmer zur Verfügung steht.Die Firma Heiss ist bereits mit der Maßnahme M45 am selben Gewässer (Krebsenbechle) beauftragt. Aufgrund der örtlichen und fachlichen Kenntnisse sowie der bereits vorhandenen Baustelleneinrichtung ist sie aus wirtschaftlichen Gründen die zweckmäßigste Wahl. Zudem muss die Durchführung aus zeitlichen Gründen kurzfristig im Zeitraum vom 01.03. bis 15.03. erfolgen.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus umweltfachlichen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Firma Heiß ist bereits im Rahmen der Maßnahme M45 am Krebsenbechle tätig und verfügt über detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gewässerstruktur sowie der vorhandenen Fisch- und Großmuschelvorkommen. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung, zusätzliche Abstimmungen sowie gegebenenfalls weitere Begehungen und Bestandsaufnahmen erfordern. Hierdurch entstünden zusätzliche Kosten und ein erhöhter Koordinationsaufwand. Zudem würde der enge umweltrechtliche Zeitrahmen gefährdet, wodurch weitere organisatorische und wirtschaftliche Risiken entstehen. LÄA-05 - Die Firma Heiss ist bereits mit den laufenden Arbeiten sowie den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Aufgrund der vorhandenen Baustelleneinrichtung und der bereits abgestimmten Abläufe ist die Fortführung durch den bestehenden Auftragnehmer aus wirtschaftlichen Gründen die zweckmäßigste Lösung. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus umweltfachlichen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Firma Heiss ist bereits im Rahmen der Maßnahme M45 am Tuniseebach tätig und verfügt über detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gewässerstruktur sowie der vorhandenen Fisch- und Großmuschelvorkommen.Zudem sind sie bereits mit der Bachentschlammung beauftragt, so dass die Entsorgung durch den gleichen Auftragsnehmer durchgeführt werden muss, um den werkvertraglichen Erfolg zu erfüllen. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung, zusätzliche Abstimmungen sowie gegebenenfalls weitere Begehungen und Bestandsaufnahmen erfordern. Hierdurch entstünden zusätzliche Kosten und ein erhöhter Koordinationsaufwand. Zudem würde der enge umweltrechtliche Zeitrahmen gefährdet, wodurch weitere organisatorische und wirtschaftliche Risiken entstehen.
- 07.07.2026 NA 01 - Die Einarbeitung eines komplett neuen AN würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben. Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden. Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht durchgeführt werden.
- 16.06.2026 03 Für die Elektrobefischung und Absuchung wurde ein Abruf über den bestehenden Rahmenvertrag vorgenommen. Es gingen jedoch ausschließlich Absagen ein, sodass kein alternativer Auftragnehmer zur Verfügung steht.Die Firma Heiss ist bereits mit der Maßnahme M45 am selben Gewässer (Krebsenbechle) beauftragt. Aufgrund der örtlichen und fachlichen Kenntnisse sowie der bereits vorhandenen Baustelleneinrichtung ist sie aus wirtschaftlichen Gründen die zweckmäßigste Wahl. Zudem muss die Durchführung aus zeitlichen Gründen kurzfristig im Zeitraum vom 01.03. bis 15.03. erfolgen.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus umweltfachlichen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Firma Heiß ist bereits im Rahmen der Maßnahme M45 am Krebsenbechle tätig und verfügt über detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gewässerstruktur sowie der vorhandenen Fisch- und Großmuschelvorkommen. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung, zusätzliche Abstimmungen sowie gegebenenfalls weitere Begehungen und Bestandsaufnahmen erfordern. Hierdurch entstünden zusätzliche Kosten und ein erhöhter Koordinationsaufwand. Zudem würde der enge umweltrechtliche Zeitrahmen gefährdet, wodurch weitere organisatorische und wirtschaftliche Risiken entstehen.
- 18.03.2026 MKA 04 A 8.1 Gem. Hauptvertrag LV Pos. 02.01.0020 ist durch den AN sämtliches Material für das Einbringen von 5 Baumkronen zu stellen. Die Totholzstämme sind gem. LV ins Wasser zu legen und zu befestigen. Die Leistung gem. Hauptvertrag wurde im Jahr 2023 erbracht. Im Jahr 2024 wurde durch die umweltfachliche Bauüberwachung (uBü) ein Absacken des Totholzhaufens beobachtet. Seitens der uBÜ wurden keine bauseitigen Mängel bei der Herstellung angezeigt. Gemäß Stellungnahme der BÜW ist das Absinken des Totholzhaufens darauf zurückzuführen, dass das Holz durch allmähliche Wassersättigung und damit verbundener Gewichtszunahme in den weichen Gewässerboden eingesunken ist. Vor und während der Herstellung der Totholzinsel, war nicht erkennbar, wie dick die obere weiche Sedimentschicht in diesem Bereich des Teninger Sees ist. Um die Habitatsstrutktur für die Brutvögel zu erhalten, ist eine Aufstockung der Totholzinsel mit weiterem Material erforderlich. Hierfür können Baumstämme und Baumkronen aus dem direkten Bereich des Sees verwendet werden, die in der Fäll- und Rückschnittsperiode 2024/25 angefallen sind und vom Pächter zur Verfügung gestellt werden. Die angebotene Leistung beinhaltet somit das zusätzliche Einbringen von AG-seitig gestelltem Material zur Wiederherstellung der Bruthabitate und fachgerechten Umsetzung der Maßnahme Mart 22 (CEF) gemäß LBP. Die fertiggestellten Maßnahmen im Los 5 werden nach VOB/B gesamthaft als Bauwerk vom AG abgenommen. Die mit der LÄA angezeigte zusätzliche Leistung dient der Sicherstellung der dauerhaften Funktionstüchtigkeit der Totholzhabitate. Der AN steht unter einer Gewährleistungspflicht zur Funktionstüchtigkeit der neu errichteten Habitate, in deren Frist auftretende Mängel bei der Herstellung durch den AN zu beseitigen sind. Würde ein zweiter Anbieter Teile der Leistung übernehmen, so können bei ggf. auftretenden bauseitigen Mängeln Regressansprüche u. U. nicht klar an einen AN adressiert werden, da die Leistungen technisch nicht gegeneinander abgegrenzt werden können.
- 12.03.2026 MKA 04 A8.2 Bei dem mit der Firma SRT Gartenbau GmbH geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag über dieUmsetzung von vorgezogenen Umweltmaßnahmen. Der Auftragnehmer schuldet dabei als werkvertraglichen Erfolg eine Maßnahme die als Ausgleichsfläche nach Vorschriften der Behörden umgesetzt wurde und als solche abgenommen werden kann. Der Vertrag beinhaltet die Aufwertung künftiger Waldrandbereiche, dafür wurden Heister eingesetzt und gepflegt. Die Umpflanzung in einen anderen Teilbereich des Flurstücks aufgrund von nicht vorhersehbarer Nässe und die damit verbundenen nötigen Fällungen ändern nichts an der Identität des ausgeschriebenen und beauftragten Vertrages. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
- 02.12.2025 LÄA 05 Bei der Durchführung der Baumaßnahme wurde durch den AN sowie der umweltfachlichen Bauüberwachung festgestellt, dass an drei Standorten der Überwinterungsraum der 2023 erstellten Reptilienhabitate nicht frostsicher sind, da Wasser eingedrungen ist, dass nicht schnell genug versickern konnte. Die Habitate können daher ihre Funktion nicht mehr vollständig erfüllen. Es handelt sich dabei um Reptilienhabitate in den Bereichen Riegel Stockfeld, Glottermatte und Fuchsmatte. Auf der Fläche Stockfeld wurden darüber hinaus 3 Mauereidechsen nachgewiesen. Hier liegt der Tatbestand von "Gefahr im Verzug" vor, da die vorhandenen Tiere bei Überwinterung ertrinken könnten (Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG). Die bestehenden Habitate müssen deshalb so schnell wie möglich umkonstruiert werden, indem die Grube mit Sand verfüllt und neue frostsichere oberirdische Habitate an der gleichen Stelle erstellt werden.
- 11.11.2025 LÄA 07 Die Vergabe der Leistung an einen anderen AN als der bereits beauftrage ist nicht möglich, da die Habitate von dieser Firma noch in der Pflegezeit sind. Es hat noch keine offizielle Abnahme nach VOB stattgefunden und die Firma befindet sich noch in der Vertragserfüllung. Würde ein Dritter Arbeiten auf den Flächen verrichten, könnten etwaige Schäden auf den Flächen nicht mehr eindeutig zugeordnet werden. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da der neue Auftragnehmer zunächst Einarbeitungsaufwand hat und projektspezifisches Wissen erst aufbauen muss. Dies bedeutet zusätzlichen Personal und Zeitaufwand, der sich in höheren Kosten niederschlägt. Zudem entfallen Synergieeffekte, etwa durch die parallele Bearbeitung mehrerer Lose, wodurch Leistungen nicht mehr gebündelt und entsprechend teurer erbracht werden müssen. Durch den Wechsel entstehen außerdem Bauverzögerungen und Unterbrechungen, die zu verlängerten Bauzeiten und daraus resultierenden Mehrkosten. aktuell
- 30.09.2025 Original-Veröffentlichung
- 26.09.2025 002 - Die Rodung und Mahd sollen nahtlos in die Umsetzung eingetaktet werden, was durch den bereits beauftragten AN mühelos gelingen kann, da er die logistischen und koordinatorischen Maßnahmen in die Wege leiten kann um die Arbeiten ohne Unterbrechung durchzuführen. Damit wäre das korrekte Ineinandergreifen der bereits beauftragten Leistung MArt 21 und die vorherige Rodung und Mahd der Fläche, die erforderlich ist, um die ursprüngliche Leistung ausführen zu können, gegeben. Die Neuausschreibung eines ANS für die Vorarbeit zur Umsetzung einer Maßnahme wäre mit erheblichem Aufwand und Zusatzkosten verbunden und würde zusätzliche Ressourcen in Planung und Einkauf binden. Zudem besteht am aktuellen Markt keine Garantie, dass so kurzfristig eine Firma gefunden werden kann, die gleiche Konditionen bietet. Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich. Auch ist die Gewährleistung bei selbem AN gegeben.
- 26.09.2025 LÄA 004 - Der AN ist mit der Umsetzung der vorgezogenen Umweltmaßnahmen mit dem Los 2 im PfA 8.2 beauftragt. Durch die geänderten Verbissschutzmaßnahmen für 055_A_CEF als fester, notwendiger Bestandteil der Leistung, ändert sich der Gesamtcharakter der Maßnahme nicht. Das Ziel der Maßnahme ist, einheimische Gehölzpflanzen auf den ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen zu etablieren. Die Baumwuchshüllen als Ersatz des Wildschutzzaunes sind nur eine Teilleistung zur Gesamtmaßnahme und verändern das Endergebnis gegenüber der ursprünliche Vorgehensweise mit dem Zaun nicht. Somit entstehen durch die Leistungsänderung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages. Die Bedingungen für die Fallgruppe 3 sind erfüllt, der Auftrag kann ohne erneutes Vergabeverfahren an den bestehenden AN vergeben werden.
- 26.08.2025 02-81 - Gem. Hauptvertrag LV Pos. 02.01.0020 ist durch den AN sämtliches Material für das Einbringen von 5 Baumkronen zu stellen Die Totholzstämme sind gem. LV ins Wasser zu legen und zu befestigen. Die Leistung gem. Hauptvertrag wurde im Jahr 2023 erbracht. Im Jahr 2024 wurde durch die umweltfachliche Bauüberwachung (uBü) ein Absacken des Totholzhaufens beobachtet. Seitens der uBÜ wurden keine bauseitigen Mängel bei der Herstellung angezeigt. Gemäß Stellungnahme der BUW ist das Absinken des Totholzhaufens darauf zurückzuführen, dass das Holz durch allmähliche Wassersättigung und damit verbundener Gewichtszunahme in den weichen Gewässerboden eingesunken ist. Vor und während der Herstellung der Totholzinsel, war nicht erkennbar, wie dick die obere weiche Sedimentschicht in diesem Bereich des Teninger Sees ist. Um die Habitatsstrutktur für die Brutvögel zu erhalten, ist eine Aufstockung der Totholzinsel mit weiterem Material erforderlich. Hierfür können Baumstämme und Baumkronen aus dem direkten Bereich des Sees verwendet werden, die in der Fäll- und Rückschnittsperiode 2024/25 angefallen sind und vom Pächter zur Verfügung gestellt werden. Die angebotene Leistung beinhaltet somit das zusätzliche Einbringen von AG-seitig gestelltem Material zur Wederherstellung der Bruthabitate und fachgerechten Umsetzung der Maßnahme Mart 22 (CEF) gemäß LBP. Die fertiggestellten Maßnahmen im Los 5 werden nach VOB/B gesamthaft als Bauwerk vom AG abgenommen. Die mit der LÄA angezeigte zusätzliche Leistung dient der Sicherstellung der dauerhaften Funktionstüchtigkeit der Totholzhabitate. Der AN steht unter einer Gewährleistungspflicht zur Funktionstüchtigkeit der neu errichteten Habitate, in deren Frist auftretende Mängel bei der Herstellung durch den AN zu beseitigen sind. Würde ein zweiter Anbieter Teile der Leistung übernehmen, so können bei ggf. auftretenden bauseitigen Mängeln Regressansprüche u. U. nicht klar an einen AN adressiert werden, da die Leistungen technisch nicht gegeneinander abgegrenzt werden können.
- 15.10.2024 Der AN ist mit der Umsetzung der vorgezogenen Umweltmaßnahmen im PfA 8.1 im StA 8A mit den Losen 3 bis 6 beauftragt. Das Los 4 beinhaltet Maßnahmen zum Wiesenknopfameisenbläuling und zum Großen Feuerfalter. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Herstellung von Ersatzlebensräumen für die entsprechenden Arten. Die Erfordernis einer zusätzlichen Pflege des Saumstreifens ergab sich erst im Zuge der Umsetzung der Maßnahme aufgrund der nachträglich aufkommenden invasiven Arten, welche die bereits umgesetzte Feuchtwiese angrenzen und gefährden und konnte trotz Sorgfaltspflicht des AG nicht vorab in den Ausschreibungsunterlagen für den Hauptvertrag berücksichtigt werden.
- 16.05.2024 Das Ziel ist die rechtzeitige Entwicklung von Brutplätzen für Heckbrüter vor der ersten Rodungsarbeiten in den Bereichen des Herrenbach (NBS-km 193,160) und der Erddeponie einschließlich Glotter (NBS-km 194,128 bis zum NBS-km 194, 685). Die Durchführung der Rettungsgrabungen und die Freigabe der Fläche durch das LAD sind vor der Umsetzung der MArt 21 (CEF) auf ausgewiesenen Flächen nach §2 DSchG zwingend erforderlich. Die Erfordernis der Rettungsgrabungen auf den Teilflächen der MArt 21 (CEF) ergab sich erst im Zuge der Fortschreibung der Planung und der Abstimmung mit dem LAD und konnte trotz Sorgfaltspflicht des AG nicht vorab in den Ausschreibungsunterlagen für den Hauptvertrag berücksichtigt werden
- 03.04.2024 LÄA 03 - Der AN ist mit der Umsetzung der vorgezogenen Umweltmaßnahmen im PfA 8.1 im StA 8A mit den Losen 3 bis 6 beauftragt. Das Los 4 beinhaltet Maßnahmen zum Wiesenknopfameisenbläuling und zum Großen Feuerfalter. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Herstellung von Ersatzlebensräumen für die entsprechenden Arten. Die im Hauptvertrag vorhandenen Positionen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sehen die Wassergaben und Pflegegänge in einer Position verknüpft vor. Die Vorgänge Wässern und Pflege wurden separat betrachtet und durch den AN angezeigt. Gegenstand der vorliegenden LÄA sind die Positionen Wässern pro Durchgang Fertigstellungspflege, Pflege pro Durchgang Fertigstellungspflege, Wässern pro Durchgang Entwicklungspflege und Pflege pro Durchgang Entwicklungspflege.
- 03.04.2024 LÄA 02 - Der AN ist mit der Umsetzung der vorgezogenen Umweltmaßnahmen im PfA 8.1 im StA 8A mit den Losen 3 bis 6 beauftragt. Das Los 4 beinhaltet Einzelmaßnahmen zu Schmetterlingsarten mit der Maßnahmenbezeichnung MArt 39 (CEF) Wiesenknopf-Ameisenbläuling und MArt 40 (CEF) Großer Feuerfalter. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Herstellung von Ersatzlebensräumen für die beiden genannten Schmetterlingsarten. Gegenstand des Hauptvertrages ist es die Pflanzungen gegen Verbiss/Fegen durch Wild mit einem chemischen Verbissschutzmittel zu behandeln. Nach der Herstellung wurde ein massiver Verbiss der Pflanzen festgestellt. Die laut Hauptvertrag vorgesehene Position der chemischen Verbissschutzmittel haben nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Die Erfodernis des Verbissschutzzaunes ergab sich erst nach Herstellung der Maßnahme im Rahmen eines Kontrollgangs der Bauüberwachung und konnte trotz Sorgfaltspflicht des AG nicht vorab in den Ausschreibungsunterlagen für den Hauptvertrag berücksichtigt werden.
- 03.04.2024 LÄA 01 - Der AN ist mit der Umsetzung der vorgezogenen Umweltmaßnahmen im PfA 8.1 im StA 8A mit den Losen 3 bis 6 beauftragt. Das Los 5 beinhaltet Gewässermaßnahmen unter anderem die Aufwertung von Gewässerabschnitten der Großmuscheln. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Herstellung von Ersatzlebensräumen für die entsprechenden Arten. Die im Hauptvertrag vorhandenen Positionen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sehen die Wassergaben und Pflegegänge in einer Position verknüpft vor. Aufgrund der Trockenheit während der Vegetationsperiode 2023 muss die Anzahl an Wässerungsgängen angehoben werden. Die Vorgänge Wässern und Pflege wurden separat betrachtet und durch den AN angezeigt. Die Erfodernis einer Erhebung der Anzahl der Wassergaben ergab sich erst im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der extremen Trockenheit in der Vegetationsperiode 2023 und konnte trotz Sorgfaltspflicht des AG nicht vorab in den Ausschreibungsunterlagen für den Hauptvertrag berücksichtigt werden.
- 03.04.2024 LÄA 03 - Die im Hauptvertrag vorhandenen Positionen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sehen die Wassergaben und Pflegegänge in einer Position verknüpft vor. Aufgrund der Trockenheit während der Vegetationsperiode 2023 muss die Anzahl an Wässerungsgängen angehoben werden. Die Vorgänge Wässern und Pflege wurden separat betrachtet und durch den AN angezeigt. Die Erfodernis einer Erhebung der Anzahl der Wassergaben ergab sich erst im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der extremen Trockenheit in der Vegetationsperiode 2023 und des Zuwachses an Pflanzungen nach Abstimmungen mit der HNB zum Maßnahmenkonzept und konnte trotz Sorgfaltspflicht des AG nicht vorab in den Ausschreibungsunterlagen für den Hauptvertrag berücksichtigt werden.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.076 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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