AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 05:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4c6de20f-e89b-4b6f-9698-c40a76bb71a0/

Vergabe der Entsorgung von Altpapier

Notice-ID: 4c6de20f-e89b-4b6f-9698-c40a76bb71a0 · Procedure-ID: 10d89a41-e8b4-44bd-ac21-e6eeebdde548

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße, Lampertheim
Veröffentlicht
03.07.2025
Frist (Submission)
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es wird ein öffentlicher Auftrag vergeben für die Entsorgungsgebiete des Kreises Bergstraße: • (endgültige) Entsorgung von Altpapier (PPK) • Übernahme des Altpapiers an der Umschlaganlage des Auftraggebers, die an der folgenden Adresse befindet: Kläwerkstraße 4-6, 68623 Lampertheim; sowie Nachtransport zu und Anlieferung an (einer) Entsorgungsanlage. Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme an der Umschlaganlage des Auftraggebers, der Nachtransport inkl. Anlieferung und (endgültige) Entsorgung des kommunalen Altpapiers (PPK) als auch des Anteils der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle in einer dafür genehmigten und geeigneten Entsorgungsanlage.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).