AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BIM-Planungsleistungen HOAI Lph 1 und 2, Option Lph 3, 4, 5, 6 und 7, Bf. Lübbenau - Abstellanlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 05.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71250000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Ziele des Projektes sind die Schaffung ausreichender Abstellkapazitäten für elektrifizierte Nahverkehrszüge und Mehrverkehre u. a. im Zusammenhang mit den VBB-Verkehrsverträgen Netz Elbe-Spree und Netz Lausitz, indem die vorhandenen Abstellgleise 7-10 im Bahnhof Lübbenau (Spreewald) inkl. einer verbesserten Anbindung an die Streckengleise ertüchtigt werden. Im Rahmen des Projektes werden an der Schieneninfrastruktur folgende Optimierungen vorgesehen: • Spurplananpassung mit zusätzlicher Anbindung in Richtung Berlin • Elektrifizierung der Gleise 7-10 • Ausstattung mit Rangierwegen • Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung • Anpassung der Sicherungstechnik • Errichtung einer Weichenheizungsanlage Inhalt der Ausschreibung ist die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Lph 1 und 2, Option1 Lph 3 und 4, Option 2 Lph 5 (nur LST PT1) 6 und 7), die Fachplanung der technischen Streckenausrüstung sowie die Fachplanung der technischen Ausstattung, die Vermessungsleistungen sowie Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung. Einzelheiten zu den geforderten Leistungsinhalten sind den Ausschreibungsunlerlagen zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 21.10.2024
- Ende
- 31.12.2025
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vertragsänderung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.