AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 06:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4c75ec61-04dd-498e-8415-ea6cd41b401b/

Maler- und Lackierarbeiten

Notice-ID: 4c75ec61-04dd-498e-8415-ea6cd41b401b · Procedure-ID: 1cd76fd9-ba1b-4b5a-af29-0daa7e77138a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bogen, Bogen
Veröffentlicht
10.03.2026
Frist (Submission)
23.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45442100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zwei-Feld-Sporthalle und Sportflächen im Außenbereich.Die Gesamtabmessung des Vorhabens beträgt ca. 48,00 x 129,50 m.Das Vorhaben ist in 3 zweigeschossige Gebäudeteile gegliedert.Bauteil 1 - BT 1: ZweifachsporthalleBauteil 2 - BT 2: Haupteingang, Lernhaus - Verwaltungs- u. Pädagogen-Bereich, Kernlernbereich Jgs 3 + 4Bauteil 3 - BT 3: Lernhaus - Fachräume, Kernlernbereich Jgs 1 + 2Die Gebäude werden über 2 Zwischenbauten verbunden.Grobmassen / Beschreibung:Putzarbeiten: ca. 4.026 m²Spachtelarbeiten auf Stahlbeton: ca. 1.310 m²Anstrich auf Stahlbeton, Gipskarton und Mauerwerk: ca. 14.341 m²Anstrich auf Holz: ca. 283 m²Bodenbeschichtung: ca. 489 m²Anstrich Stahlzargen: ca. 113 StückDie Arbeiten erfolgen in Kaskade nach Bauteilen und in zeitlich versetzen Abschnitten.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.07.2026
Ende
20.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).