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Rechtsberatung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Entwicklung und Nutzung der Software NEO Niedersachsen
MK Niedersachsen · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Für das MK soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden. Der Auftrag setzt die sichere Anwendung der einschlägigen Rechtsordnung von der EU-Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung über nationale Datenschutzgesetze sowie bundesweiter und für Niedersachsen gel-tender Rechtsprechung voraus. Die Beratung des MK umfasst insbesondere die Fortschreibung des Daten-schutzkonzepts, der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu bestehenden Rechtsgrundlagen sowie zu einer ggf. notwendigen Änderung oder Erweiterung dieser. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Angebotsfrist, Frist für Auskünfte sowie Bindefrist wurden verlängert.
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✏️ Änderung
Die Methode Rahmenvereinbarung wurde ausgewählt mit Angabe des Schätzwertes.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Widerspruch Angebotsfrist in den Vergabeunterlagen und in den Vergabeunterlagen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gegenstand ist die rechtliche Beratung zum Datenschutz (DSGVO, LDSG) bei der Entwicklung und dem Betrieb der Softwarelösung NEO Niedersachsen im Umfang von ca. 953.000 EUR als Rahmenvereinbarung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der rechtsberatende Schwerpunkt des Bieters liegt auf dem Informationstechnologie-, Datenschutz- und Vertragsrecht. Die für die ausgeschriebene Leistung erforderliche Fachkenntnis und Qualifikation des für den Auftrag eingesetzten Personals sind mit einem Beleg oder mehreren Belegen über die einschlägige Fachanwaltschaft und/oder Prüfungszertifikate (z. B. LL.M., TÜV, CIPP/E) nachzuweisen. Weiterhin hat der Bieter zur Umsetzung des Rechtsberatungsauftrags eine Zulassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorzuweisen. Der Nachweis ist mit einem Auszug aus dem durch die Bundesrechtsanwaltskammer geführtem "Bundesweitem Amtlichen Anwaltsverzeichnis" zu führen. Dieser Auszug darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Ein niedergelassener europäischer Rechtsanwalt weist die Berechtigung zur hiesigen Berufsausübung mit einer Bescheinigung seiner Rechtsanwaltskammer (RAK), die nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt ihrer Vorlage ist, über die Niederlassung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) nach. Ergänzend ist die Berufsbezeichnung aus dem Herkunftsstaat, soweit sie aus der Bescheinigung der RAK nicht hervorgeht, anzugeben. Zur Umsetzung des Rechtsberatungsauftrags hat der Bieter folgende Erfahrungen im Datenschutzrecht in den letzten drei Jahren in mindestens einem Fall nachzuweisen: a. Beratung von öffentlichen Auftraggebern, die im Rahmen von Projekten eine Software entwickeln, für ihren vollständigen Geschäftsbereich einführen und auf Cloud-Basis in Deutschland betreiben, sowie b. Beratung öffentlicher Auftraggeber im Bildungsbereich, die für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler in Deutschland zuständig sind, sowie c. Beratung und Begleitung des öffentlichen Auftraggebers in Deutschland bei der Zusammenarbeit mit für die zu leistende Rechtsthematik fachlich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auf-tragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 953.000 €4 Veröffentlichungen
- Frist 07.04.2026 Angebotsfrist, Frist für Auskünfte sowie Bindefrist wurden verlängert. aktuell
- Frist 20.03.2026 Widerspruch Angebotsfrist in den Vergabeunterlagen und in den Vergabeunterlagen.
- Frist 16.03.2026 Die Methode Rahmenvereinbarung wurde ausgewählt mit Angabe des Schätzwertes.
- Frist 16.03.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 64 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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