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S21 DB Projekt Stuttgart-Ulm - PFA 1.1; VEC 5/10/243929
Deutsche Bahn AG · Stuttgart · Baden-Württemberg
Beschreibung
S21 DB Projekt Stuttgart-Ulm - PFA 1.1 ; VEC 5/10/243929
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für Bauarbeiten im Rahmen des S21 DB Projekts Stuttgart-Ulm, PFA 1.1.
- Es handelt sich um eine Modifizierung einer bestehenden Ausschreibung (cont-modif, can-modif).
- Der Erfüllungsort ist Stuttgart.
- Auftraggeber ist die Deutsche Bahn AG.
Die Ausschreibung betrifft Bauarbeiten für den Projektteil 1.1 des S21 DB Projekts Stuttgart-Ulm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 20.09.2026 AvL 0606: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges
- 18.09.2026 NT0732: Für den Werkerfolg erforderliche geänderte/zusätzliche Leistungen, die aufgrund des unmittelbaren Bezuges zu den vertraglich geschuldeten Leistungen nur vom selben Auftragnehmer erbracht werden können. / NT0899: Im Zuge des Baufortschrittes wird das vom AN nicht mehr benötigte Baubüro vom AG zur weiteren Nutzung übernommen. Die zusätzlichen Leistungen erfolgen in Zusammenhang mit den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und können daher nur von diesem erbracht werden. / NT0900: Die Leistungen sind erforderlich, damit die bauzeitlich als BE-Flächen genutzten Flächen, die aufgrund des Baufortschrittes nicht mehr als solche benötigt werden, an die Überlasser der Flächen zurückgegeben werden können. Die zusätzlichen Leistungen erfolgen in Zusammenhang mit den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und können daher nur von diesem erbracht werden. / NT5113: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. / NT5115: Erforderliche geänderte Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. / NT5116: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. / NT5603: Geänderte Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. / NT5604: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. / NT6401: Erforderliche geänderte Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. / NT6500: Erforderliche geänderte und zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. / NT6622: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. / NT7200: Erforderliche zusätzliche/geänderte Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. / NT8300: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. / NT VEV TGA BHH (NT4900 ff.):Der AN ist für die Technische Ausrüstung bereits mit den Ausführungsleistungen sowie der Erstellung der Werk- und Montageplanung der o. g. Gewerke beauftragt. Die geänderten/zusätzlichen Leistungen betreffen unmittelbar diese beim AN vertraglich bereits gebundenen Leistungen. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist daher weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen stehen. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde zudem grundhaft in die aktuell
- 08.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 05.06.2026 NT3800 Erforderliche geänderte Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung // AvL0552 Erforderliche geänderte und zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges // AvL0560 Erforderliche zusatzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0554 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. // AvL0458-F1 Erforderliche zusätzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0561 Erforderliche zusatzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // NT9300 Erforderliche zusatzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // NT0592 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0594 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0599 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0603 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung der Vertragsleistung. // AvL0604 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0542-F1 Erforderliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0582 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // NT0686 In Zusammenhang mit Leitungsmaßnahmen zur Sicherstellung des Endausbaues der Sänger- und Urbanstraße erforderliche zusatzliche/geanderte Leistungen, die unmittelbar die vom AN erbrachten Leistungen betreffen und daher nur von diesem ausgeführt werden konnen. // AvL0602 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0613 Erforderliche zusätzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0607 Erforderliche geanderte Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // NT0736 Für den Werkerfolg der vertraglichen Leistungen erforderliche zusätzliche und geänderte Leistungen. // NT0843 Zusatzlich erforderliche Leistung, um die Unversehrtheit des Leitungsstranges nach dem Einbringen von Bohrpfählen im Zuge von Gründungsarbeiten festzustellen. // NT7900 Erforderliche zusätzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0628 Erforderliche geänderte/zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. // AvL0624 Erforderliche zusätzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0621 Erforderliche zusätzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0622 Erforderliche zusätzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0533 Erforderliche zusatzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0629 Zusätzliche Leistungen, die aufgrund geänderter Planungsgrundlagen erforderlich werden, um den werkvertraglichen Erfolg sicherzustellen. // AvL0561-F1 Erforderliche zusätzliche Leistung zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0633 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0661 Erforderliche zusatzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges // AvL0566-F1 Erforderliche geanderte Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // AvL0667 Erforderliche zusatzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // 0680 Für den Werkerfolg der vertraglichen Leistungen erforderliche geänderte/zusätzliche Leistungen. // LV-Paket 62 Die zusatzlichen, für den Werkerfolg der vertraglichen Leistungen erforderlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ausbauleistungen und konnen daher nur im Zuge dieser vom AN Ausbau erbracht werden. // AvL0665 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. // 0648-F1 Erforderliche zusätzliche/geänderte Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. //
- 20.02.2026 AvL 0760: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung der Vertragsleistung. / AvL 0761: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. / NT 4705: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des werkvertraglichen Erfolges. / NT 5708: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. / NT 7400: Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung.
- 15.08.2024 AvL 1029 - Los 12 Medienkanal; Ergänzung Wartungsvertrag TGA.
Preiseinschätzung
Basierend auf 465 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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