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Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Mobility Hubs ELSA am Stadteingang Künzelsau
Stadtverwaltung Künzelsau · Künzelsau · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Mobility Hubs ELSA am Stadteingang Künzelsau🏆 Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH & Co. KG · Waldenburg
- Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH & Co. KG · Waldenburg
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH & Co. KG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadt Künzelsau beabsichtigt die Revitalisierung des Stadteingangs entlang der Stuttgarter Straße. Durch die neue Anordnung und Aufteilung des Kreishauses ergibt sich die Möglichkeit, ein eigenes Parkhaus an der Stuttgarter Straße zu errichten. Dabei plant die Stadt Künzelsau den Neubau eines Parkhauses an zentraler Stelle am Stadteingang Stuttgarter Straße. Damit wird dem bereits in vorangegangenen Wettbewerben geäußerten Wunsch nach zusätzlichen öffentlichen Parkmöglichkeiten entsprochen. Es sind mindestens 200 Stellplätze vorgesehen. Dabei sollen mindestens 10 % der Stellplätze für E-Mobilität ausgelegt werden, darunter auch Stellplätze für Car-Sharing. Der Neubau soll mit einem Untergeschoss realisiert werden. Zu den PKW-Stellplätzen sollen ebenfalls Fahrradstellplätze, einen Service Point für Fahrräder und eine kleine Sanitäreinheit in das Parkhaus integriert werden. Ziel des Verfahrens ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen reagiert. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden. Für die Realisierung des Neubaus werden durch den Auftraggeber maximal EUR 10,0 Mio. brutto budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von EUR 10,0 Mio. brutto überschritten wird.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Interessierte Unternehmen sind in der stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Im Rahmen der im Bewerbermemorandum genannten Bedingungen werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei bis maximal fünf Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden den drei bis maximal fünf zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Es ist geplant, die Bewerber Ende Juni 2025 zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden. Auf Grundlage dieser Unterlagen erarbeiten die Bieter ein erstes indikatives Angebot. Die Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien, die den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern mitgeteilt werden, bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Die Vergabestelle behält sich vor, schon auf Grundlage des ersten Angebots entsprechend zu verfahren oder ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen. Über das Verhandlungsverfahren soll die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch/funktional und gestalterisch beste Lösung gefunden werden. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien annehmbarste Angebot (=Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl) der Zuschlag erteilt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtkosten (brutto) 30 Pkt.Preis
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Städtebau / Architektur 20 Pkt.Qualität
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Funktionalität / Qualität Bau 20 Pkt.Qualität
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Kosten pro Stellplatz (Gesamtkosten (brutto)/Anzahl Stellplätze) 20 Pkt.Preis
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Baulogistik / Infrastruktur 5 Pkt.Qualität
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Terminplan 5 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH & Co. KGZuschlagswert 9.552.058 €1 Veröffentlichung
- 24.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 13.285 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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