AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVMWRM/documents) · Abgerufen am 12.10.2026 22:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4cc98be6-40e7-4f74-8cb6-830d2a4f4db8/

Sicherheitsdienstleistungen Frankfurter Weihnachtsmarkt 2026

Notice-ID: 4cc98be6-40e7-4f74-8cb6-830d2a4f4db8 · Procedure-ID: 7a546ee7-10b3-45a7-b1c5-41a3e4fd041a

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Stammdaten

Auftraggeber
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
10.10.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
682.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
1.364.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sicherheitsdienstleistungen Frankfurter Weihnachtsmarkt 2025

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bereich Nord

Geschätzter Wert
325.000 €

Los 2 — Bereich Süd

Geschätzter Wert
357.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
11.11.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).