AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/143042) · Abgerufen am 07.09.2026 14:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4ccaf736-6f00-474d-908c-eb997e519862/

Kommunikationsleistungen für die Planfeststellungs- und Bauphase des Projektes Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich

Notice-ID: 4ccaf736-6f00-474d-908c-eb997e519862 · Procedure-ID: 22a76411-4c7c-4456-be3a-8782e2f5abed

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hamburg Port Authority AöR, Hamburg
Veröffentlicht
27.05.2025
Frist (Submission)
01.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Begleitend zu dem Gesamtprojekt soll nun eine Agentur mit der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit beauftragt werden. Schwerpunktthemen sind: Hochwasserschutz, Be- und Entwässerung des Hinterlandes, Verkehr während der Bauphase und Betroffenheiten der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Wohnbebauung, Tourismus, geplante Deicherhöhung in Niedersachsen, Anforderungen ansässiger Firmen, FFH- und Naturschutzgebiete.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).