AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4cd80cd9-914b-4a7a-8096-0e7a9cd8a0fc) · Abgerufen am 27.08.2026 08:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4cd80cd9-914b-4a7a-8096-0e7a9cd8a0fc/

vergebener Auftrag: AWSH - Entsorgung von Restabfall

Notice-ID: 4cd80cd9-914b-4a7a-8096-0e7a9cd8a0fc · Procedure-ID: cc095417-f9ca-4d5d-8a29-3a0294bbb7bd

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Stammdaten

Auftraggeber
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH, Elmenhorst
Veröffentlicht
26.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung war die Entsorgung von Restabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe/sonstige Einrichtungen sowie Sperrmüll, der über Anlieferungen auf den Recyclinghöfen in den beiden Kreisen erfasst wird, insgesamt somit 110.000 t/a Siedlungsabfälle. Die Leistung wurde in folgende Regionallose aufgeteilt: Los 1: Entsorgung von ca. 63.000 t/a Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Stormarn Los 2: Entsorgung von ca. 47.000 t/a Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2034
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
EEW Energy from Waste GmbH
Vertragsabschluss
25.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).