AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 19:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4d11fa59-31a9-429c-8dce-82cc0168db84/

Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen

Notice-ID: 4d11fa59-31a9-429c-8dce-82cc0168db84 · Procedure-ID: 4d11fa59-31a9-429c-8dce-82cc0168db84

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bietigheim-Bissingen, Bietigheim-Bissingen
Veröffentlicht
30.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
65110000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.

Vertragslaufzeit

Periode
240 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landgericht Stuttgart, Stuttgart

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).