AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 06:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4d19e1ad-7ecc-4acb-acf4-204c1e8bcff6/

Anmietung von Schulungsraum- und Unterbringungskapazitäten in 2027ff

Notice-ID: 4d19e1ad-7ecc-4acb-acf4-204c1e8bcff6 · Procedure-ID: a812f847-8c29-4298-aea0-6fe3733d97ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung des Landes NRW, Bad Honnef
Veröffentlicht
18.05.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55120000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für den Fortbildungsbedarf im Jahr 2027 sind räumlich flexibel Schulungsraum- und Unterbringungskapazitäten in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Regionen erforderlich. Zum Umfang der benötigten Leistung gehören neben der Überlassung von Räumlichkeiten (Unterbringungs- und Seminarräume) auch die Bereitstellung von Verpflegung, ausreichend Parkmöglichkeiten sowie eine hotelübliche Serviceleistung zur Betreuung der Gäste (z.B. Rezeptionsbetrieb, Hilfe in persönlichen und seminarbezogenen Angelegenheiten, WLAN, Abendgastronomie).

Lose

38 Lose (max. 38 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).