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Landkreis Limburg-Weilburg, Amt für Abfallwirtschaft, Niederstein Süd, 65614 Beselich
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für Abfallwirtschaft · Beselich · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 08.09.2026, 09:30 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Mobile Sammlung und Entsorgung von rund 70 Mg/a Schadstoffen im Landkreis Limburg-Weilburg
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen.
- Die geschätzte Menge beträgt ca. 70 Mg/a.
- Erfüllungsort ist Beselich im Landkreis Limburg-Weilburg.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht wird die mobile Sammlung und Entsorgung von rund 70 Mg/a Schadstoffen im Landkreis Limburg-Weilburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
siehe Block A der Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung HVTG (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG).
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Gesamtjahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023–2025). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, ist stattdessen eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch keine vorläufige Bilanz vor, ist für dieses Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht seines Sitzstaates nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt die Unterlagen daher nicht vor, hat er die Gründe hierfür anzugeben. ● Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. ● Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben genannten Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: ○ Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung ○ Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage ○ Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen ○ Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023–2025) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Mindestanforderung an Referenzen: ● (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. ● (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen der mobilen Schadstoffsammlung. ● (3) Wertbar sind Referenzen für ein Einzugsgebiet (je Auftrag) von mindestens 150.000 Einwohnern. ● (4) Wertbar sind Referenzen, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monaten) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. Die Mindestanforderung an Referenzen ist erfüllt, wenn mindestens 2 der angegebenen Referenzen die o. a. Kriterien (1) bis (4) kumulativ erfüllen. Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Beschäftigte (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2023–2025).
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Nachunternehmer-Anteil
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): ggf. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen sowie ggf. Eigenerklärung zu Art und Umfang von Leistungen, für die sich der Bewerber/Bieter anderer Unternehmen zur Eignungsleihe bedienen wird.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar, oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die Eigenerklärung im Bereich Qualitätssicherung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises, ODER eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar oder eines gleichwertigen Nachweises.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter: ● den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstreichen ließ. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 08.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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