AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
IT-Dienstleistungen Q1 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- BITMARCK Holding GmbH, Essen
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung zur Softwareentwicklung, Architektur und Design von Software sowie deren Betrieb in den Rechenzentren benötigen die BITMARCK Unternehmen externe Unterstützungsleistungen. Zu diesem Zweck schreiben sie die Beschaffung von EDV-/IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wartung, Weiterentwicklung von Softwareprodukten, Beratung, Transformation sowie den Betrieb im gesetzlichen Krankenkassenumfeld aus.
Lose
5 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 31.03.2026
- Angebotsspanne
- 316.400 – 404.360 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (2)
- Keine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV (DE)
- Keine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV (Keine Angabe)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).