AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 00:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4d38d022-b6df-4ad8-9d96-ecc9c2f74b28/

43.1_xxx_2025 Geschwister-Scholl-Gymnasium Erweiterung Neubau - Zufahrt JKGS

Notice-ID: 4d38d022-b6df-4ad8-9d96-ecc9c2f74b28

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Garbsen, Garbsen
Veröffentlicht
11.02.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gesamtfläche Außenanlagen: 950 qm Gewerk Landschaftsbau, inklusive Baufeldvorbereitung, inklusive Abräumen des Bestandes, Entfernung der vorhandenen Vegetation, Aufnahme vorhandenen Oberflächenbefestigungen · Geländeherrichtung, inklusive Erdarbeiten · Wegebauarbeiten · Entwässerungs- und Leitungsarbeiten · Einbauten · vegetationstechnische Bodenarbeiten · Pflanzarbeiten · Rasen- und Saatarbeiten Das Bauvorhaben befindet sich in der Tilsiter Straße in Garbsen-Berenbostel. Das Baugelände schließt im Osten an Wohnbebauung, im Norden an den Schulhof der James-Krüss-Grundschule und im Westen an den Lehrerparkplatz der Grundschule an. Im Süden wird das Baugelände begrenzt durch den öffentlichen Straßenraum. Hier führt eine von Radfahrern genutzte Wegebeziehung entlang.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.07.2025
Ende
08.08.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).