AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4d3d457d-216d-4247-aa05-0d76bfe24bb8) · Abgerufen am 12.09.2026 13:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4d3d457d-216d-4247-aa05-0d76bfe24bb8/

14-AR-25-321; Beschaffung HLF10 für die FF Bevern

Notice-ID: 4d3d457d-216d-4247-aa05-0d76bfe24bb8 · Procedure-ID: 984f6ac0-a1dd-41a4-b002-a09d6d685c5f

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle, Elmshorn
Veröffentlicht
08.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
429.900 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Nach dem Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bevern ist die (Ersatz-)Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges notwendig. Ausgeschrieben werden soll ein HLF10. Hiermit soll den geänderten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bevern Rechnung getragen werden. Ausgeschrieben werden zum einen Fahrgestell und Aufbau in einem LOS 1, die Vergabe der erforderlichen Beladung erfolgt zum anderen in einem eigenen LOS 2. Die gemeinsame Ausschreibung des Fahrgestelles und des Aufbaus in einem LOS 1 hat technische Beweggründe, wonach Anbieter ein zusammenpassendes Paket anbieten können. Die Leistung wird in 2 Teillose unterteilt. Die Ausschreibung von Los 2 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Magirus GmbH
Vertragsabschluss
21.08.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).