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Örtliche Bauüberwachung - Erneuerung Hamburger Straße 4 . + 5. BA
Stadt Elmshorn - Der Oberbürgermeister - · Elmshorn · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÖrtliche Bauüberwachung - Erneuerung Hamburger Straße 4 . + 5. BA🏆 Ingenieurgemeinschaft Reese+Wulff GmbH · Elmshorn
- Ingenieurgemeinschaft Reese+Wulff GmbH · Elmshorn
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Ingenieurgemeinschaft Reese+Wulff GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Örtliche Bauüberwachung - Erneuerung Hamburger Straße 4. + 5. Bauabschnitt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 50 Pkt.Preis
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Personalspezifische Qualifizierung 20 Pkt.Qualität
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Qualität der zu erbringenden Leistung 10 Pkt.Qualität
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Termin und Kostensicherheit 10 Pkt.Qualität
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Kommunikationsfähigkeit und Verfügbarkeit 10 Pkt.Qualität
Kommunikationsfähigkeit und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung zuständigen Person/en
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Ingenieurgemeinschaft Reese+Wulff GmbH1 Veröffentlichung
- 06.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.915 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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