AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 13:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4d51a485-9a6d-45b8-974b-7ffa1e2e0c53/

Juristische Informationssysteme IV

Notice-ID: 4d51a485-9a6d-45b8-974b-7ffa1e2e0c53 · Procedure-ID: 7405c07e-dd97-49e9-862e-8186e7db0a07

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
18.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
neg-wo-call
CPV-Code
79100000
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragswert (geschätzt)
1.091.896 €
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von einem Juristischen Informationssystem im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14, 17 VgV, § 119 GWB durchgeführt. Ziel dieser Ausschreibung war der Abschluss eines Vertrages, der die Grundversorgung der Landesverwaltung mit juris sicherstellt.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.01.2026
Angebotsspanne
1.091.896 – 1.091.896 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).