AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Trainings- und Therapiegeräte (Großgeräte) inkl. Trainingssoftware - 2026-22
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
- Veröffentlicht
- 01.05.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 37400000 — Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Zuschlagswert
- 1.010.801 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
• Beschaffung und Aufstellung der erforderlichen Trainings- und Therapiegeräte für beide Standorte; • Installation von Körperscannern an beiden Standorten (Hamburg, Halle), die zur Anamnese sowie zur automatisierten Erstellung von Trainings- und Therapieplänen dienen und damit ein digitales, datengestütztes Training ermöglichen, • am Standort Hamburg darüber hinaus die notwendigen Produkte und Systeme für - die Erstellung und Verwaltung von Trainings- und Therapieplänen sowie - die Termin- und Ressourcenplanung beschafft und installiert werden. Die Trainings- und Therapiegeräte sind über die gesamte Projektlaufzeit regelmäßig zu warten und zu pflegen. Die im Rahmen des Vorhabens beschaffte Software soll einem Life-Cycle-Management unterliegen, das eine nachhaltige Wartung, Aktualisierung und gegebenenfalls Erneuerung der Produkte sicherstellt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 36 Monate
- Beginn
- 28.04.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Technogym Germany GmbH
- Vertragsabschluss
- 28.04.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 07.04.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.03.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.