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Neubau Rathaus" in Greven: Planungsleistung Bauphysik
Stadt Greven · Greven · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
A1 Der Auftraggeber die Stadt Greven plant den Neubau ihres Rathauses, einer Bibliothek sowie einer Quartiersgarage.
KI-Eignungsanalyse
Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„V1 Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung der bevollmächtigten Vertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass die bevollmächtigte Vertretung alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist die beigefügte Erklärung Bewerbergemeinschaft (Vordruck Bietereignung, Anlage 04 (Teilnahmeantrag)). Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Weitere Hinweise sind der Eigenerklärung Bietereignung zu entnehmen. Form der Nachweise: Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich Änderungen im Terminablauf vor. Terminschiene: Rückfragenfrist 08.06.2026; Abgabefrist für Teilnahmeanträge 18.06.2026 bis 10:00 Uhr; Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 13.07.2026; Abgabefrist für Angebot 14.08.2026; Verhandlungsgespräche 35 KW; Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes 35 KW; Abgabefrist für finale Angebote 36 KW; Information an nicht berücksichtigte Bietende 39 KW; Zuschlagserteilung 41 KW. Es erfolgt eine gesonderte Einladung zu den Verhandlungsgesprächen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage des Erstangebotes oder eines weiteren Angebotes zu erteilen.“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
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