Zertifikate
DIN 38407-53:2025-10
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz · Jena · Thüringen · Landesbehörde
Angebote bis 25.08.2026, 10:00 Uhr (noch 14 Tage)
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen beabsichtigt die Ersatzbeschaffung eines Quadrupol-Time-of-Flight-Massenspektrometers (QTOF-MS). Die Bereitstellung eines Massenspektrometers hat im Form eines Mietvertrags über einen Zeitraum vom maximal 60 Monaten zu erfolgen. In diesem Rahmen akzeptiert der Auftraggeber die Vertragsbedingungen für die Anmietung des angebotenen MS-Systems des Bieters, der den Zuschlag für den Auftrag erhält. Ausgenommen davon sind Regelungen in den Vertragsbedingungen des Auftragnehmers zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Stattdessen gelten folgende Vorgaben: Der Mietvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird zunächst nur bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung des Vertrags gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet spätestens 60 Monate (5 Jahre) nach Beginn des Mitverhältnisses im Dezember 2031. Das QTOF-MS soll insbesondere zur Analyse von Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) nach DIN EN 17892:2024-08 und Trifluoressigsäure (TFA) nach DIN 38407-53:2025-10 dienen. Außerdem sollen weitere prioritäre Stoffe aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU sowie neue Umweltschadstoffe, z.B. Pestizide, Industriechemikalien und Arzneimittel, in komplexen und teils stark salzbelasteten Probenmatrices mit dem Gerät analysiert werden. Ziel ist es, mittels Direktinjektion auch hoher Probenvolumina ohne Voranreicherung quantifizierbare Ergebnisse am Konzentrationsniveau von 30 % der jeweiligen europäischen Umweltqualitätsnormen (UQN) für Binnengewässer in den Matrices Oberflächen- und Grundwasser zu erhalten. Geliefert werden soll ein Gerät, welches sowohl zur Quantifizierung von Ultraspurenkonzentrati
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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Auftraggeber sucht die Beschaffung eines Quadrupol-Time-of-Flight-Massenspektrometers (QTOF-MS) im Rahmen eines Mietvertrags über maximal 60 Monate.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Vorlage eines Ergebnisprotokolls von Testmessungen mit der angebotenen technischen Anlage / dem Messsystem nach folgenden Vorgaben: Der Beschaffungsgegenstand fordert einsatzbereite Analysenmethoden für die in Tabelle 1 gelisteten Parameter. In der Tabelle sind die Mindestanforderungen für die Bestimmungsgrenzen (BG) festgelegt. Tabelle 1: Mindestanforderungen für ausgewählte Perfluorierte Alkylsubstanzen nach DIN EN 17892:2024-08 bei Direktinjektion von max. 200 μL Nr. | Parameter | BG [ng/L] 1 | PFHpS | 1,0 2 | PFOA | 1,0 3 | PFOS | 1,0 4 | PFNA | 1,0 5 | PFDA | 1,0 6 | PFDS | 1,0 7 | PFUnDA | 1,0 8 | PFDoDA | 1,0 9 | PFTrDA | 1,0 Zum Nachweis des Erreichens der geforderten Bestimmungsgrenzen sind Testmessungen durchzuführen, deren Ergebnisse mit dem Angebot mitzuteilen sind (mindestens 3 Messungen an der Bestimmungsgrenze sowie des Blindwertes). Im Rahmen der Testmessungen sind die nach Tabelle 1 geforderten Bestimmungsgrenzen nach DIN 38402-60:2013-12 zu verifizieren. Zudem ist ein Nachweis der Messpräzision zu erbringen. Dazu sind die in Tabelle 1 aufgeführten Analyten mit einer Konzentration von10 ng/L in Oberflächenwasser-, Trinkwasser- oder Grundwassermatrix in Fünffachinjektion zu messen. Die Standardabweichung der Peakflächen darf dabei 5 % nicht überschreiten. Zur Erfassung und Auswertung der Messergebnisse ist die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vorlage (Excel-Datei: Auswertung-Messergebnisse.xlsx) zu verwenden und dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Die entsprechenden Messdaten sind dem Angebot ebenfalls beizufügen. Entsprechendes gilt für die Dokumentation der jeweils angewandten Analysemethoden. Zur Durchführung der Testmessungen werden den Bietern Standardlösungen der geforderten Parameter (siehe Tabelle 1) sowie Oberflächenwasser-, Trinkwasser- oder Grundwassermatrix zur Verfügung gestellt. Die Standardlösungen sowie Oberflächenwasser-, Trinkwasser- oder Grundwassermatrix werden interessierten Bietern nur auf Anfrage und kostenfrei übersandt. Der Versand an interessierte Bieter erfolgt bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Soweit bis dahin beim Auftraggeber keine Nachricht mit der Bitte um Übersendung der Lösungen eingegangen ist, erfolgt keine Zusendung. Dies soll gewährleisten, dass potenzielle Bieter in die Lage versetzt werden, die geforderten Testmessungen durchzuführen und die diesbezüglichen Ergebnisse mit dem Angebot rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu übersenden. Die Durchführung der Testmessungen wird nicht vom Auftraggeber vergütet. Sollten bereits entsprechende Messungen an den geforderten Konzentrationen in Oberflächenwasser-, Trinkwasser- oder Grundwassermatrix vom Bieter mit dem angebotenen Messgerät vorliegen, ist eine erneute Messung nicht notwendig. Die vorhandenen Daten können für die Verifizierung der Bestimmungsgrenze und den Nachweis der Messpräzision genutzt werden. Bieter, die die Einhaltung der Bestimmungsgrenzen oder die Einhaltung der Messpräzision nach den vorgegebenen Analysenmethoden nicht nachweisen können, werden für den Auftrag als nicht leistungsfähig eingestuft.
Liste mit der Angabe von min. 2 Referenzen über ausgelieferte Messsysteme aus den letzten zwei Jahren (ab 2024), vorzugsweise aus dem Bereich der Umweltanalytik, mit Informationen zum geliefertem Messsystem und Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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