AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DESY | PETRA IV: TP Nordwest TGA-Planung technischer Betriebsgebäude, einer Experimentierhalle und erdreichüberdeckter Tunnelabschnitte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Frist (Submission)
- 07.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bildung & Forschung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Deutsche Elektronen Synchrotron "DESY" ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Mit PETRA III betreibt DESY bereits heute eine der besten Speicherring-Röntgenstrahlungsquellen der Welt. Forschungsgruppen aus aller Welt nutzen das besonders brillante, intensive Röntgenlicht für eine Vielzahl von Experimenten - von der Medizin- bis zur Materialforschung. Doch der 2.300 Meter lange Speicherring PETRA hat noch mehr Potenzial und soll zu einem hochauflösenden 3D-Röntgenmikroskop für chemische und physikalische Prozesse in der Nanoforschung ausgebaut werden - das Zukunftsprojekt PETRA IV. In einem derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan werden die Flächen für die Realisierung des Großprojektes PETRA IV und weitere Potenzialflächen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bestehenden Campus langfristig gesichert. Zentrales Element der neuen Anlage PETRA IV ist ein langgestreckter, überwiegend unterirdischer Hallenkörper PXW mit aufgehenden Kopfbauten nördlich und südlich am vorhandenen PETRA-Beschleunigerring. Diese neu geplanten Gebäude benötigen eine technische Ausstattung. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der TGA.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 12.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.