AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 01:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4db50fa4-2768-4382-a04a-cedf3cd0572b/

Herstellen, Liefern und Montieren von 2 Stück mobilen typgeprüften gasisolierten, 30-kV Schaltanlage AzA

Notice-ID: 4db50fa4-2768-4382-a04a-cedf3cd0572b · Procedure-ID: b689adc6-d5b4-4482-9005-9c4daf165e0c

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Stammdaten

Auftraggeber
Westfalen Weser Netz GmbH, Herford
Veröffentlicht
11.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31214000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Herstellung sowie Liefern und Montieren von 2 Stück typgeprüften, gasisolierten, 30-kV-Einfachsammelschienen-Schaltanlage mit fest eingebauten Dreistellungsschaltern, Trenn- und Vakuumleistungsschalter (im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH) Referenznummer der Bekanntmachung:2025-10-WWN Die Schaltanlage ist nach IEC 62271-200 für die Verfügbarkeitsklasse LSC 2B in der Schottungsklasse PM und nach Störlichtbogen Qualifikation IAC A FLR 20kA 1s zu erreichen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der als Anlage zur Verfügung gestellten techn. Leistungsbeschreibung. (00 technische Leistungsbeschreibung 30 kV Schaltanlage.pdf)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
28.02.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster), Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).