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Ärztlicher Dienst
Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 22.09.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind vom Bieter zu erfüllen. Der Ärztliche Dienst unterstützt die Fachkräfte des JobCenter Essen dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Dazu beurteilen die Ärzte und Ärztinnen individuell in jedem Einzelfall: - gesundheitliche Einschränkungen, - die Leistungsfähigkeit, - die Eignung für bestimmte Berufe, - die Eignung speziell von Jugendlichen für bestimmte Berufe, - welche Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen kann. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen dabei als selbstständig tätiger Dienstleister für den Auftraggeber (Leistungserbringer). Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird nicht begründet. Der Auftragnehmer ist in der Organisation und Durchführung seiner Tätigkeit frei und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung, soweit nicht gesetzliche Vorgaben oder der Vertragszweck entgegenstehen. Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht. Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung sind in der Regel Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), bei denen eine ärztliche Begutachtung in Bezug auf ihre allgemeine Leistungsfähigkeit oder die Notwendigkeit einer medizinischen Begutachtung besteht. Von der Erwerbsfähigkeit wird ausgegangen. Gegenstand der Beauftragung ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit der zuständigen Leistungssachbearbeiter (u.a. bei Gewährung von Mehrbedarfen) sowie der Integrationsfachkräfte des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. Eine ausschließliche Bindung an den Auftraggeber besteht nicht.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung eines ärztlichen Dienstes zur Beurteilung von Arbeitsuchenden mit gesundheitlichen Einschränkungen.
- Die Leistung richtet sich primär an Bezieher von Leistungen nach dem SGB II zur Unterstützung der Vermittlungsarbeit des Jobcenters.
- Der Auftragnehmer agiert als selbstständig tätiger Dienstleister und ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
- Es sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu erfüllen, die individuelle Einzelfallbeurteilungen umfassen.
Gesucht wird ein externer Dienstleister für einen ärztlichen Dienst zur Unterstützung des Jobcenters Essen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen) Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 6 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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