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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Stadt Königs Wusterhausen, Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren", Treuhänderischer Gebietsbeauftragter

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Stadt Königs Wusterhausen, Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren", Treuhänderischer Gebietsbeauftragter
    🏆 BIG Städtebau GmbH · Kronshagen
Auftragnehmer
  • BIG Städtebau GmbH · Kronshagen
Zuschlagswert 154.715 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 24.09.2026

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Innenstadtbereich der Stadt Königs Wusterhausen im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Lebendige Zentren".

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📅 Laufzeit endet am 30.09.2028

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stadt Königs Wusterhausen, Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren", Treuhänderischer Gebietsbeauftragter
  • Projektkonzept 50 %
    Qualität

    Der Bieter soll in einem für die Auftraggeberin nachvollziehbaren Konzept darstellen, dass er die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leitideen und Zielvorstellungen des Projekts zutreffend erkannt hat und skizzieren, wie er die Planungsaufgabe ggf. im Zusammenwirken mit den anderen fachlichen Beteiligten und der Auftraggebern umzusetzen beabsichtigt. Das Konzept ist mit dem Angebot einzureichen. Einzelheiten und Inhalte zum Konzept sind im Formular Konzept zur Leistungserbringung / Erklärung Projektteam/Referenzen sowie in der Leistungsbeschreibung zu finden. Unterkriterien: 1. Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Maßnahmengebiets 2. Schwerpunktsetzung 3. Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten 4. Personalorganisation 5. Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit im Maßnahmenprozess Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien.

  • Honorar 30 %
    Preis

    Bewertet werden die durchschnittlichen Unternehmensstundensätzen pro Aufwandstunde. Zur Angabe des Unternehmensstundensatzes ist das Freifeld im Angebotsschreiben zu verwenden. Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien

  • Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen Projektteams 20 %
    Qualität

    Der Bieter soll die Erfahrungen des Projektverantwortlichen, des Stellvertretenden Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter in Bezug auf die Durchführung des Städtebauförderprogramms darstellen. Dafür ist das Formular Konzept zur Leistungserbringung / Erklärung Projektteam/Referenzen zu verwenden. Unterkriterien: 1. Erfahrung des Projektverantwortlichen 2. Erfahrung des Vertreters des Projektverantwortlichen Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
BIG Städtebau GmbH 154.715 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 52 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer BIG Städtebau GmbH
    Zuschlagswert 154.715 €

    1 Veröffentlichung

    • 25.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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154.715 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2026-004-OV
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Standort Königs Wusterhausen, Brandenburg
Veröffentlicht 25.09.2026
CPV-Codes (2) 66160000 · Finanzdienstleistungen
66161000 · Finanzdienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 3,0)
Erfüllungsort Königs Wusterhausen
Laufzeit 01.10.2026 – 30.09.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
BIG Städtebau GmbH · Kronshagen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
BIG Städtebau GmbH
Vertrag 24.09.2026

Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.912 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 24%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: KI-Analyse

Zuletzt geprüft am 26.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: