Lüftungstechnik, CCM, Geb. 2660
KI Die Charité - Universitätsmedizin Berlin schreibt die Lüftungstechnik für die Sanierung des Aschheim Zondek Hauses aus.
Charité - Universitätsmedizin Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt einen Rahmenvertrag für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Personalberatung und -Vermittlung in verschiedenen Funktionsbereichen mit bis zu 3 Auftragnehmern je Los aus.
Los 1 Ärzteschaft (ab ÄCL/Chefarzt/Oberarzt)
Los 2 Pflegerische Führungsfunktionen (ab stellv. PCL/PCL/PD)
Los 3 Kaufmännische Funktionen
(Level GF/ Bereichslei-tung/ Abteilungsleitung/ Spezialistenfunktionen)
Los 4 IT (Fach- und Führungsfunktionen)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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12 von 13 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (92 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Im Rahmen der Angebotsbewertung ist eine Konzeptionelle Darstellung zur Abbildung der vorgehaltenen Erfahrung und Expertise der eingesetzten Personen (Hauptansprechpartner und Stellvertretung) je Los vorzulegen. Die konzeptionelle Darstellung hat der Bieter als eigenes Dokument in Form einer PDF-Datei (oder ähnlichem Format) einzureichen. Das Ergebnis der Konzeptionellen Darstellung mit der höchsten Gesamtpunktzahl je Los wird mit 30 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis mit der Dreisatz-Formel 30 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl bepunktet.
Im Rahmen der Angebotsbewertung ist ein Umsetzungskonzept je Los vorzulegen. Das Umsetzungskonzept hat der Bieter als eigenes Dokument in Form einer PDF-Datei (oder ähnlichem Format) je Los einzureichen. Das Ergebnis des Umsetzungskonzeptes mit der höchsten Gesamtpunktzahl je Los wird mit 30 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis mit der Dreisatz-Formel 30 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl bepunktet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
Auftrag wurde zugeschlagen · 140 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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Basierend auf 275 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Charité - Universitätsmedizin Berlin schreibt die Lüftungstechnik für die Sanierung des Aschheim Zondek Hauses aus.
KI Die Charité - Universitätsmedizin Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung für Hard- und Softwareprodukte, Lizenzen, Subscriptions sowie Support- und Pflegeleistungen des Herstellers Check Point aus.
KI Gesucht werden Agenturleistungen für die Schaltung von Anzeigen in Online-Jobportalen, sozialen Medien und Printmedien.
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