AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 09:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4ddfc2c7-36f0-4007-9a64-7cda6d61dcd0/

Rahmenvereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von digitalen Handsprechfunkgeräten mit Zubehör (4 Lose)

Notice-ID: 4ddfc2c7-36f0-4007-9a64-7cda6d61dcd0 · Procedure-ID: 4b312af5-7a9d-4831-9ba5-95c75b5aa91f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg
Veröffentlicht
26.09.2024
Frist (Submission)
29.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32200000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Telekommunikation
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.715.728 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von digitalen Handsprechfunkgeräten mit Zubehör für einen Zeitraum von 24 Monaten (4 Lose)

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Sepura HRT

Geschätzter Wert
1.180.952 €

Los 2 — Sepura Zubehör

Geschätzter Wert
392.057 €

Los 3 — Motorola HRT

Geschätzter Wert
95.150 €

Los 4 — Motorola Zubehör

Geschätzter Wert
47.569 €

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).