Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Objektplanung Gebäude - Architekt

Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

hirner & riehl architekten und stadtplaner bda partg mbb Kleines Unternehmen

Auftragnehmer

Zuschlagswert 915.066 €
Eingegangene Angebote 4
Zuschlagsdatum 21.02.2025

Beschreibung

Objektplanungsleistung ab LPh 3 für Anbau und Erweiterung, Umbau und Modernisierung Inge-Aicher-Scholl-Realschule, Heerstr. 115, 89233 Neu-Ulm

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Qualität 400 Pkt.

    1. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 1.1 Auftragsbezogene Berufserfahrung von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der durchschnittlichen Berufserfahrung von Projektleitung (PL) und stv. Projektleitung (stv. PL) in der Objektplanung (Planung)), 5 Punkte = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer 2 Jahren. Punkte für eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) PL in der Objektplanung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.2 Qualifikation von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung und stv. Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage des Lebenslaufs anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen, Zertifizierungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Planung , insb. Planung von Objekten in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise und Planung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen oder Objekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen - Termin- und Kostensicherheit der Referenzen von Kostenberechnung (LPh 3) bis Kostenfeststellung (LPh 8) 1.3 Auftragsbezogene Berufserfahrung der Projektleitung in der Bauüberwachung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der Berufserfahrung der Projektleitung (ohne Praktika) in der Bauüberwachung 5 Punkte = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer 2 Jahren. Punkte für eine Berufserfahrung als Projektleitung in der Bauüberwachung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.4 Qualifikation der Projektleitung in der Bauüberwachung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage der Lebensläufe anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Bauüberwachung

  • Qualität 400 Pkt.

    2. Auftragsbezogene Qualitätssicherung Die Bewertung des Kriteriums Auftragsbezogene Qualitätssicherung erfolgt anhand eines Gesamtkonzepts, das die Bewerber zusammen mit Ihrem Angebot innerhalb der Angebotsfrist einzureichen haben. Das Gesamtkonzept soll die nachfolgenden Unterkriterien abbilden. Das Gesamtkonzept einschl. Personaleinsatzplan ist auf max. 10 DIN A 4-Seiten (einseitig beschrieben, Schriftgröße mind. Arial 11 pt., ausgenommen der Personaleinsatzplan, der auf größerem Format abgebildet sein kann) darzulegen. Ab Seite 11 werden die Ausführungen nicht mehr bewertet. Alle Konzepte und der Personaleinsatzplan sind auf die Rahmentermine (Meilensteine) des konkreten Auftrags abzustimmen (siehe Architektenvertrag). 2.1. Auftragsbezogenes Organisationskonzept im Hinblick auf Darstellung der Art und Weise der Abstimmung/Kommunikation (innerhalb Projektteam, mit anderen Fachplanern, mit AG und weiteren Planungsbeteiligten) 2.2. Auftragsbezogener Personaleinsatzplan im Hinblick auf - personenscharfe und monatsgenaue Personaleinsatzplanung von Projektleitung, stv. Projektleitung und Bauüberwachung sowie weiteren Planungsteam - auf Terminplan bezogen und realistisch unter Angabe der Auslastung durch dritte Projekte, - Darstellung einer Personalreserve (zB Krankheit, Unfall, Urlaub) 2.3. Auftragsbezogene Methoden zur Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle im Hinblick auf - Ermittlung und Verfolgung der Kosten, - Sicherstellung der vorgegebenen Termine, - Umgang mit Planungsänderungen und Nachtragsmanagement, - Qualitätsmanagement bei Planung und nachfolgender Ausführung 2.4. Auftragsbezogene Herangehensweise an konkrete Aufgabenstellung, insbesondere - Kurzanalyse der Aufgabenstellung (Anbau und Umbau Schulgebäude in Holzbauweise gem. Vorplanung) und hieraus entwickelte Vorgehensweise zur Erarbeitung der Entwurfsplanung; - Optimierungsvorschläge zur Vorplanung 2.5. Präsenz vor Ort während Leistungserbringung im Hinblick auf - zugesicherte Erreichbarkeit, - Häufigkeit der Planungsgespräche vor Ort und - Präsenz während Bauphase.

  • Qualität 200 Pkt.

    3.1 Bewertung Bietergespräch anhand und Beantwortung fachlicher Fragen des Auftraggebers zur ausgeschriebenen Baumaßnahme durch die Projektleitung Planung und die Projektleitung Bauüberwachung Der Zielerreichungsgrad für die Frage, welche Punktzahl (0 bis 5 Punkte) jeweils erreicht wird (wenn nicht schon genau beschrieben wurde), wird wie folgt definiert: 0 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden nicht einmal im Ansatz erfüllt und lassen nur eine ungenügende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 1 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund zahlreicher Kritikpunkte / Schwächen nicht mehr ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen nur eine mangelhafte Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 2 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund einiger Kritikpunkte / Schwächen ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine ausreichende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 3 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund weniger Kritikpunkte / Schwächen zufriedenstellend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine zufriedenstellende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 4 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden ganz überwiegend erfüllt, es finden sich keine wesentlichen Kritikpunkte / Schwächen; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 5 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden vollständig erfüllt, es sind keine Kritikpunkte / Schwächen erkennbar; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine sehr gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht

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    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer hirner & riehl architekten und stadtplaner bda partg mbb
    Zuschlagswert 915.066 €

    1 Veröffentlichung

    • 28.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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915.066 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 32-24-01-01
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Landkreis Neu-Ulm
Standort Neu-Ulm, Bayern
Veröffentlicht 24.04.2025
CPV-Codes (3) 71200000 · Architektur und Ingenieurwesen
71220000 · Architektur und Ingenieurwesen
71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0)
Erfüllungsort Neu-Ulm/Pfuhl
Laufzeit 43 Monate
ab 21.02.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
Beschaffungsamt des BMI · Bonn

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
hirner & riehl architekten und stadtplaner bda partg mbb Kleines Unternehmen
Vertrag 21.02.2025

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 259.215 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 104.386 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm

vergabestelle@landkreis-nu.de
+49 731704031201