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Nichtoffener, einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neugestaltung Ortsmitte und Ortspark Greifenberg
oberprillerarchitekten · Weng · Bayern
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Die Gemeinde erwartet sich Vorschläge und Ideen zur inhaltlichen, funktionalen und gestalterischen Neuordnung des Planungsgebiets und der eng damit verflochtenen, angrenzenden Bereiche. Ziel ist es, den Charakter der ‚Hauptstraße‘ als sogenannte Durchgangsstraße nach Neugreifenberg aufzulösen, sowie eine neue Dorfmitte mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen und die öffentlichen Flächen neu- / umzustrukturieren. Die Fläche des Realisierungsteils beläuft sich auf ca. 1,7ha für den städtebaulichen Entwurf sowie ca. 0,7ha für die Freiflächenplanung. Die Fläche des Ideenteils beträgt ca. 1,3ha.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen nichtoffenen, einphasigen städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Wettbewerb wird ausgelobt als nichtoffener Realisierungswettbewerb. Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Architekten. Eine Bewerbergemeinschaft von Landschaftsarchitekt mit Stadtplaner und / oder Architekt ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle geforderten Qualifikationen vorweisen können. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013. Das Verfahren wird als einphasiger nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/ Losverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) durchgeführt. Die angestrebte Teilnehmerzahl beträgt 25. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt (federführend) mit Stadtplaner und / oder Architekt wird zwingend vorgeschrieben.“
__Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern und / oder Architekten als Bewerbergemeinschaft. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle erforderlichen Qualifikationen vorweisen können. __Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). __Das Wettbewerbsverfahren ist anonym, die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 11.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 938 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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